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Aktuelles

Aktuelle Informationen der Wohngeldstelle

Wohngeldreform 2023 und Heizkostenzuschuss II

Frontansicht Mehrparteienhaus


Die Wohngeldreform trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. Seither sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wohngeldstelle mit Hochdruck an der Umsetzung der (neuen) gesetzlichen Ansprüche.
Wie dies bereits im Vorfeld angekündigt wurde, sind durch die gesetzlichen Neuerungen ein deutlicher Anstieg der bewilligten Wohngeldleistungen zu verzeichnen. Ebenso verzeichnet die Wohngeldstelle einen deutlichen Anstieg beim Antragsaufkommen.
Die Mitarbeitenden der Wohngeldstelle sind sehr bemüht die Wartezeiten der Bürgerinnen und Bürger zu verkürzen. Es zeigt sich allerdings auch, dass unvollständige Anträge die Bearbeitungszeiten deutlich erhöhen. Die Wohngeldstelle bitte daher darum, Wohngeldanträge vollständig mit allen Unterlagen einzureichen.

Ganz allgemein kann jedoch nach drei Monaten „Wohngeld-Plus-Gesetz“ festgestellt werden, dass viele Menschen einen Anspruch auf Wohngeld haben, der so bis zum 31.12.2022 nicht bestand.

Alle wichtigen Informationen sind unser Seite in den häufig gestellten Fragen (FAQ´s) zusammengefasst. Diese Informationen werden stetig fortgeschrieben.

Informationen erhalten Sie aber auch an unserer Telefon-Hotline, die Sie unter der Rufnummer 0261/129 3030 erreichen.
Die von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr zu erreichen.

Alle Anrufe zum Thema Wohngeld werden aktuell auf diese Hotline umgeleitet. Telefonische Sachstandsanfragen bei den Mitarbeitenden der Wohngeldstelle sind aktuell nicht möglich.
Wir bitten in diesem Zusammenhang auch von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Alle Anträge werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeitet und es ergehen entsprechende schriftliche Bescheide. Sofern Unterlagen fehlen, werden diese Nachgefordert. Auch hier erhalten Sie unaufgefordert eine schriftliche Benachrichtigung.

Die Vordrucke für den Wohngeldantrag gibt es bei der Stadtverwaltung Koblenz, Infothek im Schängel-Center, Rathauspassage 2 und selbstverständlich auch im Internet zum Download auf der Seite des zuständigen Finanzministeriums.

Wohngeldantrag und Zusatzanträge: (https://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/wohngeld/).

Der Antrag kann auch vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit allen benötigten Nachweisen per Mail als PDF–Datei an die Mailadresse Wohngeld@Stadt.Koblenz.de oder postalisch an die Stadtverwaltung Koblenz, Rathauspassage 2 in 56068 Koblenz gesandt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt dann 6 bis 8 Wochen.


Auf dieser Seite wird fortlaufend über aktuelle Entwicklungen im Kontext der Wohngeldreform berichtet.


Hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen: