Pflegeeltern übernehmen eine wichtige Funktion für die Gesellschaft. Sie nehmen ein Kind fremder Eltern bei sich auf und kümmern sich umfassend darum. Ein Kind bei sich aufzunehmen, es liebevoll zu betreuen und zu erziehen, ist eine besondere Aufgabe. Jedes Pflegekind hat seine individuelle Biografie, seine speziellen Bedürfnisse und braucht eine geeignete und passende Pflegefamilie. Aus diesem Grund möchte die Stadt Koblenz eine größtmögliche Vielfalt an Pflegeeltern mit unterschiedlichen Kompetenzen und Lebensentwürfen für diese Aufgabe gewinnen. Die Vielfalt der Familienformen hat in den letzten Jahrzehnten zugenommen. Sowohl verheiratete und unverheiratete Paare mit oder ohne Kinder können Pflegeeltern werden, als auch Alleinerziehende, getrennt Erziehende, Stief- und Patchworkfamilien sowie Regenbogenfamilien bzw. -paare.
Die Auszahlung des Pflegegeldes an die Pflegeeltern erfolgt in Form von Pauschalbeträgen, die durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz festgelegt werden. Das Pflegegeld unterteilt sich in Kosten für den Sachaufwand und Kosten für die Pflege und Erziehung und ist nach Altersgruppen gestaffelt. Zum 1. Oktober 2024 hat es eine Erhöhung um rund 30% gegeben (beispielhaft der summierte Betrag 2023 für Kinder von 0-6: 847 Euro, seit Oktober 2024: 1.151 Euro). Hinzu kommen je nach Einzelfall und Berechtigung elterngeldanaloge Zahlungen, Pauschalbeträge für Versicherungen oder Nebenleistungen.
Interessierte Bewerber wenden sich gerne an pflegekinderdienst@stadt.koblenz.de oder melden sich unter 0261 129-2350.