Wahl zum Beirat für Migration und Integration
Am Sonntag, 10. November, wurde der Beirat für Migration und Integration gewählt. Wahlberechtigt waren ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, Staatenlose, Eingebürgerte, Spätaussiedler, Einwohner mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit (Doppelstaatler) sowie die Kinder der Genannten.