Jugendarbeit/ Jugendbildung
Leistungsbeschreibung
Aufgabe der Jugendarbeit ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Weiter eröffnet die Jugendarbeit jungen Menschen die Möglichkeit, unsere Gesellschaft aktiv mitzugestalten und so eine jugendgerechte und zukunftsorientierte Gesellschaft zu bleiben oder zu werden. Jugendarbeit unterstützt Jugendliche, die Kernherausforderungen der Lebensphase Jugend, Qualifizierung, Verselbständigung und Selbstpositionierung zu meistern. Die Angebote der Jugendarbeit sollen an den Bedarfen und Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Teilhabe sowie Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Die Jugendarbeit ist eine Pflichtleistung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe und ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Die Jugendhilfe nimmt u.a. Erziehungs- und Bildungsaufgaben wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.
Konkret können unter Jugendarbeit vielfältige pädagogische, nicht kommerzielle, erlebnis- und erfahrungsbezogene Angebote in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen verstanden werden. Zentral werden diese Angebote durch ein hohes Maß eigenverantwortlicher Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geprägt. Auch spiegelt sich in den Angeboten der Jugendarbeit wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist. Darüber hinaus hat die Jugendarbeit dafür Sorge zu tragen, dass eine geeignete soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche in den unterschiedlichen Gemeinwesen bereitgehalten wird.
Angebote der Jugendarbeit werden getragen von freien Trägern der Jugendhilfe, dazu gehören im Besonderen Jugendverbände, aber auch Vereine, Initiativen u.a. und öffentlichen Trägern, im Besonderen durch den die Jugendämter, aber auch durch Kommunalverbände, Ortgemeinden und Städten.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Stadt Koblenz unterhält in eigener Regie vier Kinder-, Jugend- und Bürgerzentren. Darüber gibt es weitere Einrichtungen der freien Träger der Jugendhilfe die in Kooperation Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sicherstellen.
Ziel der offenen Arbeit ist es, jungen Menschen ein Freizeit-, Raum-, Bildungs- und Beratungsangebot sowie Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung und Selbstentfaltung zu eröffnen und sie hierbei zu unterstützen. Wir verstehen unsere Angebote als Orientierungshilfen und Experimentier-Frei-Raum für junge Menschen.
Zu den Angeboten gehören u. a.:
- Unterschiedliche Medien-, Kreativ-, Sport- Spiel und Freizeitangebote sowie
- Unterstützung bei schulischen beruflichen oder familiären Problemen
Es besteht auch die Möglichkeit, in einzelnen Häusern Musikproberäume zu nutzen oder für Feiern oder private Veranstaltungen Räumlichkeiten anzumieten.
Die Leistungen Kinder-, Jugend- und Bürgerzentren orientieren sich am § 11 des Sozialgesetzbuches (SGB VIII).
Die Häuser sind grundsätzlich für alle Kinder und Jugendlichen (zwischen 6 und 27 Jahren) offen, unabhängig ihrer politischen und religiösen Weltanschauungen.
Die Angebote sind niedrigschwellig gestaltet und orientieren sich an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen und jungen Erwachsenen.Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzMobile Jugendarbeit
Stadtverwaltung Koblenz
-Jugendamt-
Kurt-Esser - Haus
Markenbildchenweg 38
56068 KoblenzTelefon: +49 261 129-2320
Fax: +49 261 129-3752
E-Mail: mobile.jugendarbeit@stadt.koblenz.deRechtsgrundlage
- §1 Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- §11 Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 12 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG)
- Landesgesetz zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Rheinland-Pfalz (JuFöG)
- Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie mobile Jugendarbeit umfasst folgende Arbeitsbereiche:
Arbeit mit Cliquen in den Stadtteilen
- Analyse der Bedürfnisse und der Gruppensituation
- Entwicklung und Förderung von Gruppenaktivitäten
- Schaffung von Angeboten unter Berücksichtigung der Interessen
- Betreuung der Gruppenaktivitäten
- Schaffung und Absicherung von „Räumen”
- Beratungsangebote bei individuellen Problemen
- Hilfen für Jugendliche in besonderen Problem- und Konfliktsituationen
- Vermittlung weitergehender Hilfen, Begleitung im Einzelfall
- Sonderveranstaltungen
- Projekte und Workshops
Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
- Gemeinsame Veranstaltungen
- Vernetzung der Institutionen im Stadtteil
- Beratung der Institutionen für den Bereich offene Jugendarbeit
Sie bedient sich folgender Schritte und Methoden:
- Lebenswelt-/Sozialraumanalyse
- Aneignungsmöglichkeiten in bestehenden Jugendeinrichtungen feststellen und ermöglichen
- Rückzugsraum und Raum zur eigenen Gestaltung für Cliquen im Stadtteil finden
- Kooperation mit Schulen
- Konfrontatives Arbeiten
- Erlebnispädagogische Ansätze
- Gruppendynamische Prozesse steuern, anregen und ermöglichen
- konsequent Regeln und Grenzen setzen.