Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen
Leistungsbeschreibung
Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen.
Teaser
Unter Erfüllung bestimmter Vorraussetzungen kann Kindern von Ausländern eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU sind:
- schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
- gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
- Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
- ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
- keine Straftaten
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Ausbildungsnachweis oder Einkommensnachweise
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
- gemeinsame Vorsprache mit den sorgeberechtigten Eltern/Elternteil
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.
Welche Gebühren fallen an?
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.
Gebühr: 113,00 €Vorkasse: Neinfür VolljährigeGebühr: 113,00 €Vorkasse: Neinfür VolljährigeGebühr: 55,00 €Vorkasse: Neinfür MinderjährigeGebühr: 55,00 €Vorkasse: Neinfür MinderjährigeWelche Fristen muss ich beachten?
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Seit 1. September 2011 erhalten Sie die Niederlassungserlaubnis in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: