Flächennutzungsplan ergänzen
Leistungsbeschreibung
Nach § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuchs (BauGB) gelten die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die Aufstellung von Bauleitplänen und damit auch von Flächennutzungsplänen auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung.
Rechtsgrundlage
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalTypisierung
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