Unbedentklichkeitsbescheinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Unbedenklichkeitsbescheinigung

    - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt, dass der Antragsteller keine offenenen Forderungen gegenüber der Stadt Koblenz hat

    - wird u.a. zur Gewerbeanmeldung, Konzessionserteilung und -verlängerung benötigt

    - nicht zu verwechseln mit einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, diese wird vom Finanzamt ausgestellt

    - Beantragung ist formlos schriflich, persönlich, telefonisch, per Fax oder per Mail möglich

    - Bescheinigung wird auf Wunsch gesendet

    - bei der Versendung per Post wird ein Anschreiben mit der Bankverbindung mitgesendet um die Gebühr zu überweisen

    - die Bescheinigung wird bei offenen Forderungen nicht ausgestellt, es sei denn die offenen Forderungen werden vor Ort beglichen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    - gültigen Personalausweis
  • Welche Gebühren fallen an?

    - für die Bescheinigung 10,00 Euro




    Zahlungsart:
    - bei der Versendung per Post wird ein Anschreiben mit der Bankverbindung mitgesendet um die Gebühr zu überweisen
    - Bezahlung mittels Postwertzeichen oder Mitsenden von Bargeld ist nicht möglich
    - Barzahlung bei persönlicher Beantragung oder wenn schriftlich beantragt, dann bei Abholung
  • Bearbeitungsdauer

    sofort
  • Bemerkungen

    nicht erforderlich

Zuständige Abteilungen