Hundehaltung anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

    Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

    Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

    • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
    • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
    • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

    Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Information des Steueramtes: 

    Die Frist zur Anmeldung eines Hundes beträgt 14 Tage nach Aufnahme in den Haushalt.


     Haltung mehrerer Hunde und Vergünstigungsmöglichkeiten

    • In einem Haushalt gehaltene Hunde gelten als gemeinsam gehalten und werden entsprechend berechnet.
    • Rettungs- und Sanitätshunde
    • Blindenhunde u.ä.
    • Wachhunde bei einzelstehenden Gebäuden
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

    Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Unterlagen Anmeldung: Personalausweis


     

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen gegbenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Beträge beziehen sich jeweils auf ein Jahr:

    • 108,00 Euro für den Ersthund
    • 144,00 Euro für den Zweithund
    • 192,00 Euro für jeden weiteren Hund
    • 700,00 Euro für jeden gefährlichen Hund

    Steuervergünstigungen oder Befreiungen werden unter bestimmten Umständen gewährt (siehe Hundesteuersatzung).

    Jahreszahlung (01.07 d. J.)
    Quartalszahlung (15.02., 15.05., 15.08, 15.11. d. J.)

  • Rechtsgrundlage

    Kommunale Satzung

    Haushaltssatzung

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Satzung der Stadt Koblenz über die Erhebung einer Hundesteuer vom 19. Dezember 1997

  • Anträge / Formulare

    Entsprechende Formulare stehen in der jeweiligen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung bzw. auf der dortigen Internetseite zur Verfügung.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Ihr Anliegen direkt online starten: Hundesteuer Anmeldung

  • Was sollte ich noch wissen?

    Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

    Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Bei Verlust der Hundesteuermarke wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben!

    Haltung mehrerer Hunde und Vergünstigungsmöglichkeiten

    • In einem Haushalt gehaltene Hunde gelten als gemeinsam gehalten und werden entsprechend berechnet.
    • Rettungs- und Sanitätshunde
    • Blindenhunde u.ä.
    • Wachhunde bei einzelstehenden Gebäuden
  • Anträge / Formulare


Ihr Anliegen direkt online starten

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ansprechpartner:    +49 261 129-2072


Zuständige Abteilungen