Grillplatz
Leistungsbeschreibung
Ob, wo und unter welchen Bedingungen das öffentliche Grillen in Rheinland-Pfalz erlaubt ist, darüber informiert Sie Ihre Stadt oder Gemeinde.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzGrillen auf öffentlichen Grünflächen ist grundsätzlich nicht zulässig. Das Grillen ist nur in Grillhütten zugelassen, die von Vereinen usw. vermietet werden.
Eine Ausnahme ist die Rheinwiese in Neuendorf (Schartwiesenweg) zwischen Campingplatz und Sportplatz.
Nach § 2 Abs. 4 Nr. 10 GVO ist es in öffentlichen Anlagen verboten, außerhalb zugelassener. Feuerstellen offenes Feuer zu entzünden oder zu grillen. Dabei wird nicht unterschieden zwischen dem Grillen z.B. mit Grillschalen (egal, ob direkt auf der Grasnarbe oder beispielsweise auf Steinen), Grills auf Standbeinen oder Schwenkgrills. Leider zeigen unsere Erfahrungen in der Vergangenheit, dass Überbleibsel von Grillfeiern (u. a. Grillkohle) in der Regel achtlos entsorgt werden. Insbesondere auf den Rheinwiesen, den Rheinanlagen und auch am Moselufer darf nicht gegrillt werden!!!
Zwei städtische Grillplätze befinden sich im Stadtwald am Parkplatz Schwedenschanze (Nähe Karthause) und am Lößkopf (Zufahrt über die Hunsrückhöhenstraße Nähe der „Eisernen Hand“).
Für konkrete Auskünfte zu den Plätzen selbst können Sie sich an das Amt für Stadtvermessung und Bodenmanagement, Tel. 0261 129-3202, E-Mail liegenschaften@stadt.koblenz.de, wenden.
Weitere Informationen über Grillhütten in Koblenz und Umgebung, die von Vereinen usw. bewirtschaftet werden, finden Sie im Internet unter https://www.koblenz.de/leben-in-koblenz/freizeit/grillhuetten/Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzVerhaltensregeln
- In dem freigegebenen Bereich ist das Grillen nur mit geeigneten Grills mit einem ausreichenden Abstand zum Boden zugelassen, damit ein Ausbreiten des Grillfeuers verhindert wird.
- Das Grillfeuer ist ständig zu beaufsichtigen und beim Verlassen der Grillwiese oder bei starkem Wind vollständig abzulöschen.
- Bodenfeuer sind gefährlich und in jeder Form (auch mit Holzkohle) verboten.
- Halten Sie einen ausreichenden Abstand von mindestens 10 Meter zu Bäumen und deren Baumkrone, zu Sträuchern sowie zu anderen brennbaren Gegenständen.
- Vermeiden Sie Funkenflug. Löschen Sie nach dem Grillen die Glut und lassen die Asche vollständig kalt werden.
- Bitte nehmen Sie Ihre Abfälle und ausgekühlten Grillrückstände wieder mit - oder nutzen Sie die bereitstehenden Abfall- und Aschebehälter.
- Verstöße gegen die Regeln oder gegen die Anweisung des Ortungspersonals können mit Bußgeldern geahnet werden.