Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Für kleinere Straßen, Wege und Nebenstraßen wurde die Reinigungspflicht auf die Anwohner übertragen. Im Gegenzug entfällt die Straßenreinigungsgebühr. Die Anwohner sind verpflichtet mind. einmal pro Woche den Besen zu schwingen.

    Gereinigt werden müssen Gehwege auf der gesamten Front eines Grundstücks und die Straße bis zur Fahrbahnmitte. Einzelheiten regelt die Straßenreinigungssatzung und das dazugehörige Straßenverzeichnis.

     

    Link:
    Straßenreinigungssatzung inkl. Straßenverzeichnis (pdf-Datei)


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Kommunaler Servicebetrieb Koblenz
Abteilung Straßenreinigung

Telefon
0261 129-4545

E-Mail
strassenreinigung@stadt.koblenz.de

Webseite
servicebetrieb.koblenz.de

Adresse
Hans-Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz

Zuständige Abteilungen