Straßenreinigung
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzFür kleinere Straßen, Wege und Nebenstraßen wurde die Reinigungspflicht auf die Anwohner übertragen. Im Gegenzug entfällt die Straßenreinigungsgebühr. Die Anwohner sind verpflichtet mind. einmal pro Woche den Besen zu schwingen.
Gereinigt werden müssen Gehwege auf der gesamten Front eines Grundstücks und die Straße bis zur Fahrbahnmitte. Einzelheiten regelt die Straßenreinigungssatzung und das dazugehörige Straßenverzeichnis.Link:
Straßenreinigungssatzung inkl. Straßenverzeichnis (pdf-Datei)