Straßenreinigung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Für kleinere Straßen, Wege und Nebenstraßen wurde die Reinigungspflicht auf die Anwohner übertragen. Im Gegenzug entfällt die Straßenreinigungsgebühr. Die Anwohner sind verpflichtet mind. einmal pro Woche den Besen zu schwingen.

    Gereinigt werden müssen Gehwege auf der gesamten Front eines Grundstücks und die Straße bis zur Fahrbahnmitte. Einzelheiten regelt die Straßenreinigungssatzung und das dazugehörige Straßenverzeichnis.

     

    Link:
    Straßenreinigungssatzung inkl. Straßenverzeichnis (pdf-Datei)


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung/Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt.

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Kommunaler Servicebetrieb Koblenz
Abteilung Straßenreinigung

Telefon
0261 129-4545

E-Mail
strassenreinigung@stadt.koblenz.de

Webseite
servicebetrieb.koblenz.de

Adresse
Hans-Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz

Zuständige Abteilungen