Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen
Leistungsbeschreibung
Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzFür kleinere Straßen, Wege und Nebenstraßen wurde die Reinigungspflicht auf die Anwohner übertragen. Im Gegenzug entfällt die Straßenreinigungsgebühr. Die Anwohner sind verpflichtet mind. einmal pro Woche den Besen zu schwingen.
Gereinigt werden müssen Gehwege auf der gesamten Front eines Grundstücks und die Straße bis zur Fahrbahnmitte. Einzelheiten regelt die Straßenreinigungssatzung und das dazugehörige Straßenverzeichnis.Link:
Straßenreinigungssatzung inkl. Straßenverzeichnis (pdf-Datei)