Winterdienst
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz- Auch Hauseigentümer sind zu Streu- und Räumdiensten verpflichtet !
Gerade in der Winterzeit haben Eigentümer und Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Straßen zusätzliche Pflichten zu erfüllen.Täglich in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.30 Uhr ist der Gehweg in einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis zu befreien und durch abstumpfende Mittel begehbar zu halten ist. Sofern kein Gehweg oder nur ein solcher in einer Breite von unter 0,50 m vorhanden ist, ist auf der Straße ein Gehweg von 1,50 m entlang des Grundstückes freizuhalten. Diese Winterdienstpflicht ist unabhängig von der Reinigung der Gehwege durch die Eigentümer oder Besitzer zu erfüllen.
Bei Nebenstraßen, die in der Satzung der Stadt Koblenz über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren näher festgelegt sind, hat der Eigentümer auch die Fahrbahn zu streuen.
Für Eigentümer und Besitzer von Privatgrundstücken sind ggf. auch sonstige allgemeine Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen.
Links:
Straßenreinigungssatzung inkl. Straßenverzeichnis (pdf-Datei)- Auch Hauseigentümer sind zu Streu- und Räumdiensten verpflichtet !