Fischereischein Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz- Prüfungszeugnis von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz oder
- Ausnahmegenehmigung von der Stadtverwaltung Koblenz mit einem Prüfungszeugnis von einer anderen Behörde
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Angelschein für Jugendliche
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Unterschrift eines ErziehungsberechtigtenBesondere Voraussetzungen:
Der Antragsteller muss mindestens 7 Jahre alt sein.
Allgemeines:
- Der Angelschein für Jugendliche wird bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt. Ist der Antragsteller bereits 16 Jahre alt, so benötigt er einen Angelschein für Erwachsene. Der Jugendangelschein hat ein Fixdatum (31.12.) und wird immer nur für ein Jahr ausgestellt. Ein Prüfungszeugnis ist nicht erforderlich. Mit 14 Jahren kann allerdings bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz die Fischereiprüfung abgelegt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
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- Ausweisdokument
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz1 Jahr - 12,00 Euro
5 Jahre - 41,00 Euro
Kinder - 5,60 Euro
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare