Fischereischein Ausstellung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
    • Prüfungszeugnis von der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz oder
    • Ausnahmegenehmigung von der Stadtverwaltung Koblenz mit einem Prüfungszeugnis von einer anderen Behörde
    • 1 Passbild
    • Angelschein für Jugendliche

      1 Passbild
      Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

      Besondere Voraussetzungen:

      Der Antragsteller muss mindestens 7 Jahre alt sein.

      Allgemeines:

      • Der Angelschein für Jugendliche wird bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt. Ist der Antragsteller bereits 16 Jahre alt, so benötigt er einen Angelschein für Erwachsene. Der Jugendangelschein hat ein Fixdatum (31.12.) und wird immer nur für ein Jahr ausgestellt. Ein Prüfungszeugnis ist nicht erforderlich. Mit 14 Jahren kann allerdings bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz die Fischereiprüfung abgelegt werden.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Ausweisdokument
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    1  Jahr  - 12,00 Euro

    5 Jahre - 41,00 Euro

    Kinder   -   5,60 Euro

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

  1. für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
  2. für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ansprechpartner:     +49 261 129-4666
                                     +49 261 129-4458

Zuständige Abteilungen