Auskunft über Gewerbetreibende beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Gewerberegister wird ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die in der Gemeinde angezeigten Gewerbetreibenden bezeichnet, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben.

    Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag Auskunft über die erhobenen Gewerbemeldedaten erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich.

    Gewerbemeldedaten:
    - Der Name des Gewerbetreibenden, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit (Grunddaten) können allgemein zugänglich gemacht werden.

    - Für eine darüberhinausgehende Auskunft über Gewerbemeldedaten müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen - zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen oder für Kreditvergaben an die Gewerbetreibende oder den Gewerbetreibenden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

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    Eine Gewerberegister Auskunft bekommt man beim Ordnungsamt. 

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    Eine Gewerbezentralregister Auskunft bekommt man in der Servicestelle (Bürgeramt).

    • persönliche Vorsprache ohne Termin.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    keine

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Bei der erweiterten Gewerberegisterauskunft müssen Sie zusätzlich Dokumente zum Nachweis des rechtlichen Interesses beifügen (Schuldtitel, Vertragskopien, Rechnungen).

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Einfache Auskunft:
    Gebühr : 15,00 Euro

    Erweiterte Auskunft:
    Gebühr: 30,00 Euro

    Die Gebührenerhebung erfolgt mittels Gebührenbescheid. Dieser wird der jeweiligen Auskunft beigefügt.

     
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    keine

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

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Ansprechpartner Ordnungsamt:

  • 0261 129-4456
  • 0261 129-4654
       
                                  

Zuständige Abteilungen