Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

    Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Die Zuständigkeit für die allgemeine Werbung z. B. an Litfasssäulen, Anschlagtafeln oder auch durch Kurzzeitwerbeträger
    hat die Stadt Koblenz aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung auf die Firma awk GmbH in Koblenz übertragen.

    Für eine Baugenehmigung für Werbeanlagen wenden Sie sich an das Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung.



     

     

  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Für die Plakatierungen  als Ansprechpartner bei AWK stehen Ihnen telefonisch Frau Hardt (Tel.: 0261 - 8092 142) oder Frau Elschner (Tel.: 0261 / 8092 143) zur Verfügung.

    Weitere zuständige Ämter:
     Die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraumes zur Aufstellung von Werbeanlagen (auch Kurzzeitwerbeträger) ist nach den Bestimmungen des Landesstraßengesetzes -LStrG- erlaubnis-bzw. gestattungspflichtig. Entsprechende Anfragen sind an das Ordnungsamt zu richten.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Für eine Baugenehmigung zur Errichtung von Werbeanlagen werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Werbeantrag mindestens 2-fach
    • aktualisierter katasteramtlicher Lageplan mit Eintragung der Position/en der Werbeanlage/n
    • Ansichtszeichnungen des Gebäudes mit Eintragung der Werbeanlagenanbringungsorte
    • Vermaßte Zeichnung/en der Werbeanlage/n mit Farbdarstellung
    • Standsicherheitsnachweis der von einer Person nach §66 Abs. 5 LBauO aufgestellt sein muß
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Gebühren werden gemäß der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht  erhoben. Nach Gebührenziffer 1.2.1.3 betragen die Gebühren zur gesonderten Herstellung, Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen (60,00 € - 2000,00 € je Werbeanlage unter Berücksichtigung der Art, Größe, Lage und Fernwirkung der Werbefläche.

  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Planungsrechtliche Einschränkungen

    • In beplanten Bereichen können für die Errichtung von Werbeanlagen Einschränkungen/Vorgaben vorhanden sein. Beachten Sie hierzu bitte die Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes.
    • Für den Bereich der historischen Altstadt besteht eine Gestaltungssatzung. Diese und einen Übersichtsplan des Geltungsbereiches können Sie nachfolgend Downloaden:



An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ansprechpartner Plaktatierungen:    +49 261 129-1213 (Ordnungsamt)

Ansprechpartner Werbeanlagen:       +49 261 129-3176 (Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung)


Zuständige Abteilungen