Sondernutzungserlaubnis für Werbung im öffentlichen Raum beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen geworben wird, handelt es sich um Außenwerbung.

    Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Außenwerbung, auch Out-of-Home-Werbung (OoH) genannt, ist eine Form der Werbung, die außerhalb von geschlossenen Räumen eingesetzt wird, um eine breite Zielgruppe im öffentlichen Raum zu erreichen. Sie umfasst eine Vielzahl von Werbeträger und Formaten, die an öffentlich zugänglichen Orten wie Straßen, Plätzen oder Verkehrsknotenpunkten platziert sind. Dazu zählen z.B. Litfaßsäulen, Großflächenplakate (18/1), City-Light-Poster oder neuerdings auch digitale Screens.  

    In Koblenz wurde durch ein europaweites Vergabeverfahren die Ausübung des Werberechts auf öffentlichen Straßen bzw. öffentlichen Flächen der Stadt Koblenz inklusive in Wartehallen der Koblenzer Verkehrsbetriebe GmbH und auf der Fläche des ZOB am Hauptbahnhof, deren Nutzungsrecht die Stadt besitzt, an die Firma DPW Deutsche Plakat-Werbung GmbH & Co. KG aus Koblenz vergeben.

    Auf privaten Flächen muss die Erlaubnis der Eigentümerin des Grundstückes vorliegen, die wiederum eine Baugenehmigung für die aufgestellte Werbeanlage haben muss.

    Davon ausgenommen ist die sog. „Siegelmarken-Werbung“, die ebenfalls eine Form der Sondernutzung darstellt und z.B. für stadtteilbezogene oder traditionelle Veranstaltungen (Kirmes, Zirkus o.ä.) gilt. Diese Werbung ist beschränkt auf die A1-Plakate. Nähere Infos finden Sie hier.  

    Ebenfalls ausgenommen ist die Werbung bei Wahlen, die in der Wahlwerbesatzung der Stadt Koblenz geregelt ist. Informationen dazu finden Sie unter Wahlwerbesatzung hier.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Die Zuständigkeit für die allgemeine Werbung z. B. an Litfasssäulen, Anschlagtafeln oder auch durch Kurzzeitwerbeträger
    hat die Stadt Koblenz aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung auf die Firma awk GmbH in Koblenz übertragen.

    Für eine Baugenehmigung für Werbeanlagen wenden Sie sich an das Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung.



     

     

  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Wenn Sie auf einer der Werbeanlagen in der Stadt Koblenz Werbung platzieren möchten, dann wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Agentur bei der Firma awk in Koblenz.

    Ansprechpartner*innen für die jeweilige Werbeträgerform finden Sie unter www.awk.de


    Ansprechpartner Außenwerbung (Allgemeine Anfragen): 

    Büro des Oberbürgermeisters / zentrale Angelegenheiten

    Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

    Thomas Steinebach Te.: 0261 129-1213

    aussenwerbung@stadt.koblenz.de


    Bau einer Werbeanlage auf privatem Grund:

    Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung

    Abteilung Bauaufsicht

    Ansprechpartner: Carsten Röhrig

    Tel. 0261 129 -3176

    bauaufsichtsbehoerde@stadt.koblenz.de


    Ansprechpartner „Siegelmarken“:

    Tiefbauamt  

    Abteilung Straßenverkehrsbehörde

    Tel. 0261 129-4166

    svb@stadt.koblenz.de


    Ansprechpartner Wahlwerbung: 

    Ordnungsamt

    Yvonne Schmidtlehner

    Tel.: 0261 129-4468

    sondernutzung@stadt.koblenz.de

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Für eine Baugenehmigung zur Errichtung von Werbeanlagen werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Werbeantrag mindestens 2-fach
    • aktualisierter katasteramtlicher Lageplan mit Eintragung der Position/en der Werbeanlage/n
    • Ansichtszeichnungen des Gebäudes mit Eintragung der Werbeanlagenanbringungsorte
    • Vermasste Zeichnung/en der Werbeanlage/n mit Farbdarstellung
    • Standsicherheitsnachweis der von einer Person nach §66 Abs. 5 LBauO aufgestellt sein muss
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Gebühren werden gemäß der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht erhoben. Nach Gebührenziffer 1.2.1.3 betragen die Gebühren zur gesonderten Herstellung, Errichtung oder Änderung von Werbeanlagen (60,00 € - 2000,00 € je Werbeanlage unter Berücksichtigung der Art, Größe, Lage und Fernwirkung der Werbefläche.

    Wenn Sie außerhalb geschlossener Räume oder auf öffentlichen Flächen für etwas werben wollen, zum Beispiel durch das Aufhängen von Plakaten, stellt dies eine Nutzung dar, die über den üblichen Gebrauch des öffentlichen Raumes (Gemeingebrauch) hinausgeht. Es liegt eine Sondernutzung vor, für welche Sie eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen müssen. Die Die Sondernutzungserlaubnis muss Ihnen vorliegen, bevor Sie mit dem Werben beginnen. 

    • Sondernutzungsgebührensatzung
  • Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Planungsrechtliche Einschränkungen

    • In beplanten Bereichen können für die Errichtung von Werbeanlagen Einschränkungen/Vorgaben vorhanden sein. Beachten Sie hierzu bitte die Textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes.
    • Für den Bereich der historischen Altstadt besteht eine Gestaltungssatzung. Diese und einen Übersichtsplan des Geltungsbereiches können Sie nachfolgend Downloaden: