Schülerbeförderung Kostenerstattung beantragen
- Leistungsbeschreibung
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Anträge / Formulare
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, deren Höhe in einer Rechtsverordnung geregelt ist. Ein angemessener Eigenanteil soll erhoben werden. Dieser wird von den Trägern der Schülerbeförderung selbst festgelegt und kann daher in den verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich hoch sein.Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzSchülerbeförderung in der Sekundarstufe I
(Klasse 5-10 sowie BVJ, BF I und BF II):Ein Anspruch auf die Übernahme der Fahrtkosten besteht, wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Fußweg, zwischen Wohnort und Schule länger als 4 km ist. Liegt der Fußweg unter 4 km, müssen die Fahrkarten selbstständig angeschafft werden.
Nähere Informationen zur Selbstbeschaffung erhalten Sie auf der Seite des Verkehrsverbundes hier.
Schülerbeförderung in der Sekundarstufe II
(Klasse 11-13 sowie Berufsschulen):
Ein Anspruch auf die Übernahme der Fahrtkosten besteht, wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Fußweg, zwischen Wohnort und Schule länger als 4 km ist und die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Die für Sie maßgebliche Einkommensgrenze können Sie dem Antragsvordruck entnehmen.
Für die Fahrkarten ist in der Sekundarstufe II ein monatlicher Eigenanteil zu zahlen. Nach der aktuellen Satzung der Stadt Koblenz über die Schülerbeförderung beträgt der Eigenanteil derzeit 25 % des Fahrkartenpreises.
Liegt der Fußweg unter 4 km, müssen die Fahrkarten selbstständig angeschafft werden.Nähere Infos zur Selbstbeschaffung erhalten Sie auf der Seite des Verkehrsverbundes hier.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte vor Beginn des Schuljahres gestellt werden.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzBitte geben Sie den Antrag bis zum 15.03. in der Schule ab.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Antragsformulare werden jeweils von den Trägern der Schülerbeförderung (Landkreis oder kreisfreie Stadt) zur Verfügung gestellt.
Bei Anträgen auf Schülerbeförderung, die einkommensabhängig gewährt wird (Sekundarstufe II), ist dem Antrag der maßgebliche Einkommenssteuerbescheid beizufügen.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzOnlineantrag Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse)
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzBesteht der Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten bei jeder Schule, egal wie weit entfernt?
Der Anspruch besteht nur bis zur nächstgelegenen, vergleichbaren Schule, der jeweiligen Schulart mit gleicher 1. Fremdsprache und identischen Leistungskursen. Wird eine weiter entfernte Schule besucht, besteht nur ein Teilanspruch.