Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Leistungsbeschreibung
Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.
Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.
Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
- vor 1953 - 19.01.2033
- 1953 bis 1958 - 19.07.2022
- 1959 bis 1964 - 19.01.2023
- 1965 bis 1970 - 19.01.2024
- 1971 oder später - 19.012025
Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
- 1999 bis 2001 - 19.01.2026
- 2002 bis 2004 - 19.01.2027
- 2005 bis 2007 - 19.01.2028
- 2008 - 19.01.2029
- 2009 - 19.01.2030
- 2010 - 19.01.2031
- 2011 - 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033
Hinweise:
- Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
- Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
- Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz- Ausweis Dokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel, etc.)
- aktueller Führerschein
- Biometrisches Passfoto
- Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister ("Karteikartenabschrift"), sofern der Führerschein nicht von der Stadt Koblenz ausgestellt wurde.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz.
Ab dem 01.01.2025 beträgt die Gebühr bei der Stadt Koblenz 26,50€
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDer Kartenführerschein sollte mindestens 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen Frist beantragt sein, damit der neue Führerschein rechtzeitig fertig ist und abgeholt werden kann.
Bitte beachten Sie, dass der EU-Kartenführerschein innerhalb eines Jahres seit der Antragstellung abzuholen ist. Danach verfällt die Gebühr und der Kartenführerschein muss vernichtet werden.
Stufenweise Umtauschpflicht bis 2033, nach Anlage 8e (zu §24a Absatz 2 Satz 1)
Sollten Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr:
Geburtsjahr
Umtausch bis zum:
Vor 1953
19.01.2033
1953-1958
19.01.2022
1959-1964
19.01.2023
1965-1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr:
Ausstellungsjahr
Umtausch bis zum:
1999-2001
19.01.2026
2002-2004
19.01.2027
2005-2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012-18.01.2013
19.01.2033
Ab dem 01.01.2021 ist für alle Führerscheinangelegenheiten ausschließlich das Ordnungsamt - Fahrerlaubnisbehörde - zuständig.
Rechtsgrundlage
Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).