Heirat anmelden
- Leistungsbeschreibung
- Verfahrensablauf
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzVerfahrensablauf
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung kann unter dem Register "Formulare" als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Voraussetzungen
Eine Eheschließung können anmelden:
- volljährige Personen
Weitere Voraussetzungen:
- Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
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Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzIm Einzefall kann es erforderlich sein, dass noch weitere Dokumente vorgelegt werden müssen. Daher ist es immer ratsam, vorher mit dem Standesamt Kontakt aufzunehmen!
Wichtiger Hinweis:
Sofern Sie mit Hauptwohnsitz in Koblenz gemeldet sind, wird die vorgenannte "Erweiterte Meldebescheinigung" nicht benötgt.Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzAnmeldung zur Eheschließung / Prüfung der Ehevoraussetzungen
beide beteiligten Ehegatten sind deutsche Staatsangehörige 48,00 Euro ein beteiligter Ehegatte hat eine ausländische Staatsangehörigkeit 59,00 Euro bis 118,00 Euro Gebühren für eine Eheschließung beim Standesamt Koblenz
Ort/Zeit der Eheschließung Gebührenrahmen während der allgemeinen Öffnungszeiten im Trauzimmer 40,00 Euro bis 47,50 Euro freitagsnachmittags im Trauzimmer 80,00 Euro bis 118,00 Euro samstags im Trauzimmer 100,00 Euro bis 118,00 Euro während der allgemeinen Öffnungszeiten, außerhalb des Trauzimmers 118,00 Euro außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten, außerhalb des Trauzimmers (kurfürstliches Schloss, Schloss Stolzenfels) 140,00 Euro bis 177,00 Euro Zusätzlich fallen bei der Anmeldung zur Eheschließung für eine Eheschließung in Koblenz folgende Gebühren an:
- Eheurkunde: 12,00 Euro; jede weitere 6,00 Euro
- Stammbuch, sofern gewünscht (zw. 21,00 Euro und 40,00 Euro)
- ggf. Raummiete:
- kurfürstliches Schloss: 210,00 Euro
- Schloss Stolzenfels: 350,00 Euro (werden von Schlossverwaltung erhoben)
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzGrundsätzlich werden Terminreservierungen erst 6 Monate vor dem Trautermin entgegengenommen.
Aufgrund der hohen Nachfrage der Samstagstermine im Kurfürstlichen Schloss und Schloss Stolzenfels, können diese Termine bis zu 12 Monaten vorher, persönlich, schriftlich oder per Mail reserviert werden.
Hierzu benötigen wir folgende Angaben: Namen, Geburtdaten, Anschrift, Telefonnummer, Terminwunsch (mit Angabe der Uhrzeit).
Bei gleichzeitig eingehenden Reservierungswünschen werden persönliche Vorsprachen bevorzugt!
Um Ihnen Planungssicherheit gewähren zu können, erhalten Sie von uns eine schriftliche Reservierungsbestätigung.Rechtsgrundlage
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 11 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1310 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1314 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1353 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 104 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzBesonderheiten: Die Trauungen finden in der Regel zu folgenden Zeiten statt:
Wochentag Uhrzeiten Dienstag- und Donnerstagvormittag 10:00 Uhr - 11:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 30 Minuten Dienstag- und Donnerstagnachmittag 14:00 Uhr - 14:45 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 45 Minuten Freitag 09:00 Uhr - 12:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 30 Minuten Freitagnachmittag (jeden 2. Freitag im Monat) 14:00 Uhr - 15:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 45 Minuten Samstag (jeden 1. und 3. Samstag im Monat) 10:00 Uhr - 13:00 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 60 Minuten Anträge / Formulare