Heirat anmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

     

  • Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
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    Die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung kann unter dem Register "Formulare" als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

  • Voraussetzungen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Im Einzefall kann es  erforderlich sein, dass noch weitere Dokumente vorgelegt werden müssen. Daher ist es immer ratsam, vorher mit dem Standesamt Kontakt aufzunehmen!

    Wichtiger Hinweis:
    Sofern Sie mit Hauptwohnsitz in Koblenz gemeldet sind,  wird die vorgenannte "Erweiterte Meldebescheinigung" nicht benötgt.

  • Welche Gebühren fallen an?

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    Anmeldung zur Eheschließung / Prüfung der Ehevoraussetzungen

    beide beteiligten Ehegatten sind deutsche Staatsangehörige
    48,00 Euro
    ein beteiligter Ehegatte hat eine ausländische Staatsangehörigkeit
    59,00 Euro bis 118,00 Euro


    Gebühren für eine Eheschließung beim Standesamt Koblenz

    Ort/Zeit der EheschließungGebührenrahmen
    während der allgemeinen Öffnungszeiten im Trauzimmer40,00 Euro bis 47,50 Euro
    freitagsnachmittags im Trauzimmer80,00 Euro bis 118,00 Euro
    samstags im Trauzimmer100,00 Euro bis 118,00 Euro
    während der allgemeinen Öffnungszeiten, außerhalb des Trauzimmers118,00 Euro
    außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten, außerhalb des Trauzimmers (kurfürstliches Schloss, Schloss Stolzenfels)140,00 Euro bis 177,00 Euro

    Zusätzlich fallen bei der Anmeldung zur Eheschließung für eine Eheschließung in Koblenz folgende Gebühren an:

    • Eheurkunde: 12,00 Euro; jede weitere 6,00 Euro
    • Stammbuch, sofern gewünscht (zw. 21,00 Euro und 40,00 Euro)
    • ggf. Raummiete:
      • kurfürstliches Schloss: 210,00 Euro
      • Schloss Stolzenfels: 350,00 Euro (werden von Schlossverwaltung erhoben)
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Grundsätzlich werden Terminreservierungen erst 6 Monate vor dem  Trautermin entgegengenommen.

    Aufgrund der hohen Nachfrage der Samstagstermine im Kurfürstlichen Schloss und Schloss Stolzenfels, können diese Termine bis zu 12 Monaten vorher, persönlich, schriftlich oder per Mail reserviert werden.
    Hierzu benötigen wir folgende Angaben: Namen, Geburtdaten, Anschrift, Telefonnummer, Terminwunsch (mit Angabe der Uhrzeit).

    Bei gleichzeitig eingehenden Reservierungswünschen werden persönliche Vorsprachen bevorzugt!

    Um Ihnen Planungssicherheit gewähren zu können, erhalten Sie von uns eine schriftliche Reservierungsbestätigung.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Besonderheiten: Die Trauungen finden in der Regel zu folgenden Zeiten statt:

    Wochentag
    Uhrzeiten
    Dienstag- und Donnerstagvormittag
    10:00 Uhr - 11:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 30 Minuten
    Dienstag- und Donnerstagnachmittag
    14:00 Uhr - 14:45 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 45 Minuten
    Freitag
    09:00 Uhr - 12:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 30 Minuten
    Freitagnachmittag (jeden 2. Freitag im Monat)
    14:00 Uhr - 15:30 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 45 Minuten
    Samstag (jeden 1. und 3. Samstag im Monat)
    10:00 Uhr - 13:00 Uhr (letzter Termin); im Abstand von 60 Minuten
  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

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Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

Marie Scaruppe
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1779

Astrid Dawirs
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1770

Annegret Walldorf
Standesbeamtin
0261/129 1780

Rainer Adamy
Standesbeamter
0261/129 1751

Zuständige Abteilungen