Geburtsurkunde beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

    Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

    Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Aus dem Geburtenregister können folgende Urkunde ausgestellt werden

    • Geburtsurkunde / Geburtsurkunde im Stammbuchformat
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (ggf. mit Hinweisen)
    • interantionale (mehrsprachige) Geburtsurkunde (Formular A)


    Persönliche Antragstellung:

    • sofern Sie in Koblenz geboren wurden, ist das Standesamt Koblenz zuständig.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten: 
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
      • Telefonnummer, E-Mail-Adresse

    Sie erhalten vorab eine Zahlungsinformation (ggf. auch per E-Mail). Sobald die Gebühren bei uns eingegangen sind, wird Ihnen die Urkunde übersandt.

    Die Urkunde kann auch über ein online, über das bereitgestellt Formular angefordert werden. Nähere Infos finden Sie hier.

  • Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehegatten,
    • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

    Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
      • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
      • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
      • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den Personalausweis,  Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
    • für andere Personen:
      • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


Ihr Anliegen direkt online starten

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

Elke Große
Tel.: 0261 129-1772

Silvia Neiser
Tel.: 0261 129-1771

Tanja Rübin

Tel.: 0261/129 1774

Kerstin Wiederstein

Tel.: 0261/129 1755

Eine telefonische Beantragung der Urkunde ist nicht möglich!

Zuständige Abteilungen