Eheurkunde ausstellen
Leistungsbeschreibung
Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen (beurkundet). Auf der Grundlage dieser Beurkundung – solange der Registereintrag noch nicht gespeichert ist, auch auf der Grundlage einer Niederschrift – stellt das Standesamt auf Antrag eine Eheurkunde aus.
In eine Eheurkunde werden aufgenommen:
- die Vor- und Familiennamen der Ehegatten,
- Ort und Tag ihrer Geburt und
- Ort und Tag der Eheschließung.
Ist die Ehe aufgelöst, wird dies am Schluss der Eheurkunde verlautbart.
Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister ausgestellt werden.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzAus dem Eheregister können folgende Urkunden ausgestellt werden:
- Eheurkunde / Eheurkunde im Stammbuchformat
- beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (ggf. mit Hinweisen)
- internationale (mehrsprachige) Eheurkunde (Formular B)
Persönliche Beantragung
Sie können die Urkunden während unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen. In der Regel wird die Urkunde sofort ausgestellt.
Schriftliche Beantragung
Sie können die Urkunde auch schriftlich beantragen. Teilen Sie uns genau mit welche Urkunde Sie benötigen. Bitte vergessen Sie nicht Angaben wie z.B. Geburtsdatum, Eheschließungsdatum, Sterbedatum. Für Rückfragen geben Sie bitte eine Telefonummer an.
Beantragung per Fax (Fax-Nr.: 0261/129 1750)
siehe schrifliche Beantragung
Beantragung per Mail (standesamt@stadt.koblenz.de)
siehe schriftliche Bestellung
Bestellung Online
Sie können die Urkunde auch ganz einfach über ein Onlineformular anfordern.
Telefonische Bestellung
Eine telefonische Bestellung von Urkunden ist nicht möglich.Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegattin oder Ehegatten,
- Lebenspartnerin oder Lebenspartner (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) sowie
- Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Ausstellung einer Urkunde aus dem Eheregister kostet 13,00 Euro; jedes weitere Dokument. Für jede gleiche Urkunde, welche im selben Verfahren ausgestellt wird, wird eine Gebühr in Höhe von 6,50 Euro erhoben.
Rechtsgrundlage
- § 55 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 56 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 57 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Absatz 1 Personenstandsverordnung (PStV)
- lfd. Nr. 16.6 der Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Was sollte ich noch wissen?
Persönliche Beantragung:
- Suchen Sie das zuständige Standesamt auf.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht und Ihrem Personalausweis oder Reisepass oder einer beglaubigten Kopie davon den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
-
Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und –ort,
- Datum der Eheschließung,
- Angaben zur Ehegattin oder zum Ehegatten,
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzAus den Personenstandsregistern können Urkunden bzw. beglaubigte Abschriften nur innerhalb der Fortführungsfristen der Register ausgestellt werden
- Eheregister und Lebenspartnerschaftsregier 80 Jahre
- Geburtenregister 110 Jahre
- Sterberegister 30 JahreAnträge / Formulare