Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als
- die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse und
- nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
- Ort und Tag ihrer Geburt,
- der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners,
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
- die Nachlassabwicklung sowie
-
die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzAus dem Sterberegister können folgende Urkunden ausgestellt werden:
- Sterbeurkunde / Sterbeurkunde im Stammbuchformat
- beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
- internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde (Formular C)
Sie können die Sterbeurkunde bei dem zuständigen Standesamt persönlich beantragen und abholen.
- zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- die Gebühr zahlen Sie bei der Beantragung im Standesamt.
Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Kopie) vorlegen.
Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:
- schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
- Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. Es muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Sterbedatum und -ort
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Sie erhalten vorab eine Zahlungsinformation (ggf. auch per E-Mail). Sobald die Gebühren bei uns eingegangen sind, werden wir Ihnen die gewünschte Urkunde übersenden.
Eine Beantragung der Urkunden ist auch ganz einfach über ein Online-Formular möglich. Nähere Infos finden Sie hier.Voraussetzungen
- Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
- Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
- Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
-
Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
-
für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
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für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
-
Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
für nahe Verwandte:
-
Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ausweis oder Reisepass
-
Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
-
für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
- Ausweis oder Reisepass
-
bei Abholung durch eine Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- den eigenen Ausweis oder Reisepass
-
für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
-
Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
-
Ausweis oder Reisepass
-
Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
-
für nahe Verwandte:
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzGebühren: 13,00 Euro
jede weitere Urkunde, die gleichzeitig beantragt und im gleichen Verfahren hergestellt wird, 6,50 Euro.Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare