Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Leistungsbeschreibung
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzAus dem Sterberegister können folgende Urkunden ausgestellt werden:
- Sterbeurkunde / Sterbeurkunde im Stammbuchformat
- beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister
- internationale (mehrsprachige) Sterbeurkunde (Formular C)
Sie können die Sterbeurkunde bei dem zuständigen Standesamt persönlich beantragen und abholen.
- zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- die Gebühr zahlen Sie bei der Beantragung im Standesamt.
Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Kopie) vorlegen.
Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:
- schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
- Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. Es muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Sterbedatum und -ort
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Telefonnummer, E-Mail-Adresse
Sie erhalten vorab eine Zahlungsinformation (ggf. auch per E-Mail). Sobald die Gebühren bei uns eingegangen sind, werden wir Ihnen die gewünschte Urkunde übersenden.
Eine Beantragung der Urkunden ist auch ganz einfach über ein Online-Formular möglich. Nähere Infos finden Sie hier.Voraussetzungen
Voraussetzung für die Anzeige des Sterbefalls ist die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung.
Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie stellen als:
- die letzte Ehegattin oder der letzte Ehegatte,
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person,
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Sterbeurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass,
- bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Personalausweis oder Reisepass,
- für andere Personen, wie nähere Verwandte, ein Nachweis des rechtlichen Interesses.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzGebühren: 13,00 Euro
jede weitere Urkunde, die gleichzeitig beantragt und im gleichen Verfahren hergestellt wird, 6,50 Euro.Rechtsgrundlage
- § 55 Absatz 1 Nummer 4 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 56 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 60 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 62 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 48 Absatz 1 Personenstandsverordnung (PStV)
- Landesverordnung über die Gebühren der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Anträge / Formulare