Ehefähigkeitszeugnis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

    Als Ausländer/in heiraten in Deutschland:

    Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen; dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses; diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes. Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.

    Als Deutsche/r heiraten im Ausland:

    Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann. Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Bitte sprechen Sie bei uns im Standesamt für eine individuelle Beratung vor. Sie erhalten von uns ein Merkblatt, welche Unterlagen für die Ausstellung benötigt werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Sofern keine Gebührenbefreiung im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen vorgesehen ist, kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche 52,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 64,00 bis 127,00 Euro.

    Die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländerinnen und Ausländer kostet 52,00 Euro.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
    beide beteiligten Ehegatten besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
    48,00 Euro
    einer der Ehegatten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
    59,00 Euro bis 118,00 Euro


  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Für die Antragstellung gibt es keine Fristen. Das Ehefähigkeitszeugnis gilt ab Ausstellung 6 Monate .

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    • Antrag EFZ(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

Marie Scaruppe
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1779

Astrid Dawirs
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1770

Annegret Walldorf
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1780


Zuständige Abteilungen