Vaterschaftsanerkennung
Leistungsbeschreibung
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und in Notariaten beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch ein Notariat beurkundet werden.
Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzSollte vor der Geburt eines Kindes die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung und einer Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge erfolgen, so wenden Sie sich bitte direkt an die Kollegen des zuständigen Jugendamtes.
Hinweis: Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung bei einem Amtsgericht ist nur im Rahmen eines Erörterungstermins in einem gerichtlichen Abstammungsverfahrens möglich (§ 180 FamFG).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz- Geburtsurkunden der Mutter und des Vaters
- gültige Personalausweise/Reisepässe
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei!
Rechtsgrundlage
- § 44 Personenstandsgesetz (PStG)
- §1594 bis §1598 BGB , § 1599 BGB