Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.

  • Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Die Erlärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben; sie muss öffentlich beglaubigt werden. Mit Eingang beim Standesamt des Geburtseintrages wird die Namenserklärung wirksam. 

    Auf Antrag erhalten Sie eine aktuelle Geburtsurkunde und/oder eine Bescheinigung über die Namensänderung für das Kind.

  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz

    Michael Gräf
    Standesbeamter
    Tel.: 0261/129 1777

    Eva Hermann
    Standesbeamtin
    Tel.: 0261/129 1773

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
    • ein Elternteil ist allein sorgeberechtigt
    • Einwilligung des anderen (nicht sorgeberechtigten) Elternteils
    • ggf. Einwilligung des Kindes (je nach Alter)
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Negativbescheinigung des Jugendamtes,
    • Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Die Gebühren für die Namenserklärung beflaufen sich auf 24,00 Euro. Eine aktuelle Geburtsurkunde bzw. eine Bescheinigung über die Namensänderung des Kindes kostet 12,00 Euro.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.


Zuständige Abteilungen