Familienname Änderung Kind - Neubestimmung des Geburtsnamens
Leistungsbeschreibung
Sie können den Namen Ihres Kindes neu bestimmen, wenn Sie erst nach der Geburt die gemeinsame Sorge mit dem anderen Elternteil ausüben.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben; sie muss öffentlich beglaubigt werden. Mit Eingang beim Standesamt des Geburtseintrages wird die Namensänderung wirksam.
Vom Geburtsstandesamt erhalten Sie auf Antrag eine aktuelle Geburtsurkunde und/oder eine Bescheinigung über die Namensänderung (mit Datum der Wirksamkeit)
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzZuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz:
Michael Gräf
Standesbeamter
Tel.: 0261/129 1777Eva Hermann
Standesbeamtin
Tel.: 0261/129 1773Voraussetzungen
- Kind führt bereits einen Namen
- Gemeinsame Sorge der Eltern wird erst im Nachhinein begründet
- wenn das Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung)
- Personalausweise oder Reisepässe
- Eheurkunde oder
- Sorgesrechtsnachweis
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzBitte setzen Sie sich bezüglich der notwendigen Unterlagen und der Terminvereinbarung vorab mit den zuständigen Mitarbeitern in Verbindung.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Gebühren für die Namenserklärung belaufen sich auf 24,00 Euro. Eine aktuelle Geburtsurkunde bzw. eine Bescheinigung über die Namensänderung kostet 12,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Neubestimmung des Geburtsnamens muss innerhalb von 3 Monaten nach Begründung der gemeinsamen Sorge für das Kind erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.