Archivnachfrage in Rheinland-Pfalz
Leistungsbeschreibung
In Rheinland-Pfalz können Sie zu
- wissenschaftlichen Zwecken,
- für heimatkundliche Fragestellungen,
- zur Erforschung der eigenen Familie oder
- zur Klärung von Rechtsfragen
Archivgut im jeweils zuständigen Archiv auswerten.
Welches Archivgut für Ihre Fragestellung aussagekräftig ist, erfahren Sie über entsprechende Suchmaschinen, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.
Neben den Landesarchiven können Sie zudem Kommunalarchive, Kirchenarchive, Familienarchive, Wirtschaftsarchive, Medienarchive oder Universitätsarchive für Ihre Recherchen heranziehen.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzWer sich für die Geschichte der Stadt Koblenz und ihrer Menschen interessiert, ist beim Stadtarchiv an der richtigen Adresse. Es ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Koblenz und steht als Auskunfts- und Dokumentationszentrum allen Bürgerinnen und Bürgern in Fragen :
Stadtgeschichte Forschung und Veröffentlichungen
Bibliothek Stadtarchiv
Erbenermittlung für Nachlassgerichte, Notare, Rechtsanwälte und Privatpersonen
Ahnen- und Familienforschung
Stadtchronik
Sowie ´Personenstandsregister:Aus den Personenstandsregistern können Urkunden bzw. beglaubigte Abschriften nur innerhalb der Fortführungsfristen der Register ausgestellt werden
- Eheregister und Lebenspartnerschaftsregier 80 Jahre
- Geburtenregister 110 Jahre
- Sterberegister 30 JahreVor Ablauf dieser Fristen werden beglaubigte Abschriften der Urkunden vom Standesamt ausgestellt.
Nach Ablauf der v.g. Fristen können aus diesen Registern nur noch Archivauskünfte in Form von beglaubigten Kopien erteilt werden.
Diese Register befinden sich beim Stadtarchiv der Stadt Koblenz.
Für Auskünfte aus den:
- Sterberegistern vor 1986,
- Eheregistern vor 1936,
- Geburtenregistern vor 1906Gebühr für die beglaubigte Archivauskunft richtet sich nach dem Zeitaufwand und beträgt 15,00 Euro pro angefangene Arbeitsviertelstunde.
Falls keine Daten bekannt sind, kann die Gebühr höher ausfallen. Es wird grundsätzlich eine Rechnung zugeschickt.
Welche Gebühren fallen an?
Ob und in welcher Höhe Gebühren erhoben werden, sagt Ihnen das jeweilige Archiv.