Verlust- bzw. Fundanzeige abgeben
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden unter anderem die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgestellt.
Aufbewahrung und Versteigerung:
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich die Besitzerin oder der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin oder Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Nehmen Sie dieses Recht nicht wahr oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzBitte geben Sie bei Verlust-Meldungen immer die vollständige Anschrift mit Telefonnummer, Tag und - wenn bekannt - der Ort des Verlustes an.
Die Abgabe und Abholung von Fundsachen und die telefonische Auskunfterteilung ist ausschließlich innerhalb der Öffnungszeiten möglich!
Aufgabe des Fundbüros ist die Entgegennahme und Aufbewahrung von Fundgegenständen.
Die Fundgegenstände werden 6 Monate aufbewahrt. Die Aushändigung der Fundsachen erfolgt zu den Öffnungszeiten des Fundbüros beim Ordnungsamt.
Fundgelder werden überwiesen. Dafür ist die Angabe der Kontonummer und der Bankleitzahl erforderlich.
Die nicht abgeholten Fundgegenstände werden einmal im Jahr versteigert.Info: Fundbüro onlineWelche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzGebühren:
Bei der Aushändigung des Fundgegenstandes an den Eigentümer (Verlierer) werden 1 % des gemeinen Wertes der Fundsache, mindestens aber 3,20 €, erhoben. Die Herausgabe der Fundsache an den Finder ist bis zu einem Wert von 50 € gebührenfrei. Liegt der Wert über 50 € werden ebenfalls 1 % des Wertes, mindestens aber 3,20 €, erhoben.Rechtsgrundlage