Mietspiegel

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,

    • ob ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters berechtigt ist,
    • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
    • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist (außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse).

    Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

    Entscheidend können beispielsweise sein:

    • Wohnungsgröße
    • Baualter
    • Wohnlage
    • energetischer Modernisierungszustand und
    • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

    Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

    Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, gemeinsam oder von den Städten/Gemeinden erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht. 

    Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt laut Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Zukunft eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln (Inkrafttreten am 1. Juli 2022).

    Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.

    Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

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    Alternativ kann dort auch der Mietspiegelrechner bedient werden: www.mietspiegel.koblenz.de 

    Ein Ausdruck des Mietspiegels kann für 6 Euro im Bürgeramt gekauft werden.

    Bei der Abteilung Kommunalstatistik und Stadtforschung kann der Ausdruck des Mietspiegels für 8 Euro bestellt werden (6 Euro Ausdruck zzgl. 2 Euro für Porto und Bearbeitung):

    Kommunalstatistik und Stadtforschung
    Willi-Hörter-Platz 1
    56068 Koblenz
    E-Mail: statistik@stadt.koblenz.de

  • Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich in der Stadt/Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Hier erhalten Sie alle Informationen über den Koblenzer Mietspiegel: www.mietspiegel.koblenz.de


  • Welche Gebühren fallen an?

    Mietspiegel stehen Ihnen in der Regel schon jetzt im Internet kostenlos als Download zur Verfügung.

    Ab dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei im Internet zu veröffentlichen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    www.mietspiegel.koblenz.de

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Das Gesetz und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen (einfachen) Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln (§§ 558c, d BGB; §§ 3, 6 MsV). Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.


Ihr Anliegen direkt online starten

An wen muss ich mich wenden?

Im Internet finden Sie Mietspiegel entweder über die Internetseiten der jeweiligen Stadt/Gemeinde oder indem Sie den Namen der Stadt/Gemeinde und "Mietspiegel" in eine Suchmaschine eingeben.

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Fachdienststelle Kommunalstatistik und Stadtforschung

Tel: 0261 129 1247

Mail: mietspiegel@stadt.koblenz.de

Internet: www.mietspiegel.koblenz.de

Die Fachdienststelle Kommunalstatistik und Stadtforschung gibt keine rechtsverbindliche Auskunft zum Mietspiegel. Das machen ausschließlich die Interessenverbände.

Die Fachdienststelle Kommunalstatistik und Stadtforschung gibt keine Auskunft zu "Kosten der Unterkunft" auf Basis des Mietspiegels. Verantwortlich ist in Einzelfällen das Jobcenter oder das Sozialamt. Fragen zur generellen Berechnung beantwortet das Sozialamt.


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