Ausweispflicht befreien

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis oder der Reisepass ungültig ist. 

    Grundsätzlich kann die Ausweispflichtbefreiung auch schriftlich beantragt werden (Antrag siehe unter Formulare). Bitte dann entweder ein ärztliches Attest beifügen, aus dem hervorgeht, dass die entsprechende Person nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen kann oder mitteilen, dass die Person dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht ist.

    Wenn eine Ausweispflichtbefreiung erteilt wird, erhalten Sie hierüber eine Bestätigung. Zusammen mit dem abgelaufenen Ausweis dient die Bestätigung vor allem zur Vorlage bei Behörden und Banken. 

    Bei Unsicherheiten kontaktieren Sie uns bitte vor der jeweiligen Antragsstellung. So haben wir die Möglichkeit, die persönlichen Umstände konkret zu besprechen und weitere Schritte abzustimmen.

    Hinweis: Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden. 



  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihres Wohnsitzortes zu erfragen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Zuständige Abteilungen