Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige

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  • Leistungsbeschreibung

    Hilfen für psychisch erkrankte Menschen haben das Ziel, die Erkrankung zu heilen, deren Verschlimmerung zu verhüten und Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sie sollen eine selbstständige Lebensführung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Erforderliche Hilfen sollen entsprechend dem individuellen Behandlungs-, Teilhabe-, und Pflegebedarf mit der psychisch erkrankten Person und ihrer gesetzlichen Vertretung abgestimmt und vereinbart werden.

    Die Hilfen sollen auch Menschen, die mit psychisch erkrankten Menschen als Angehörige oder in anderer Weise in enger Beziehung stehen, entlasten und unterstützen.

    Für eine angemessene Versorgung sollen Unterstützungs- und Hilfsangebote in den Bereichen Prävention, Behandlung, Wohnen, Teilhabeförderung und Pflege gemeindenah verfügbar sein.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Wenn es gewichtige Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Person psychisch erkrankt ist, kann zunächst der Sozialpsychiatrische Dienst beim Gesundheitsamt Mayen-Koblenz (Tel.: 02632 251628, spdi@kvmyk.de) kontaktiert werden. Dieser macht entsprechende Hilfs- und Beratungsangebote und führt auf Wunsch auch Hausbesuche durch. Die Annahme dieser Leistungen erfolgt auf freiwilliger Basis, wodurch möglicherweise eine zwangsweise Unterbringung einer psychisch kranken Person vermieden werden kann.
     
    Bestehen jedoch akute Anzeichen dafür, dass eine psychisch kranke Person sich selbst oder andere Personen erheblich gefährdet und diese Gefahr nicht anders abgewendet werden kann, sollte unverzüglich die Leitstelle des Ordnungsamtes (Tel.: 0261 129-4567) oder die Polizei (Tel.: 110) informiert werden.

    Aufgabe des Ordnungsamtes ist es, psychisch kranke Personen, die fremd- oder eigengefährdend i. S. d. Landesgesetzes über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) handeln, gegen ihren Willen in einer anerkannten psychiatrischen Einrichtung unterzubringen.
     
    Dazu muss zunächst eine Ärztin oder ein Arzt, die/der vom Ordnungsamt hinzugezogen wird, bescheinigen, dass dringende Gründe für die Annahme vorliegen, dass bei der Person

    • eine Psychose,
    • eine psychische Störung, die in ihrer Auswirkung einer Psychose gleichkommt, oder
    • eine mit dem Verlust der Selbstkontrolle einhergehenden Abhängigkeit von Suchtstoffen

    vorliegt.
     
    In der Regel erfolgt die Unterbringung psychisch kranker Personen in der Rhein-Mosel-Fachklinik in Andernach. Die Unterbringung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen erfolgt im Johanniter-Zentrum für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Neuwied. 

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG)


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Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ansprechpartner:    +49 261 129-4474

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