Führerschein vorläufig – Übergangsführerschein beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Für die Übergangszeit bis zur Ausstellung eines Ersatzführerscheins (nach Verlust, Diebstahl oder Unbrauchbarkeit des Führerscheins) kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einen vorläufigen Führerschein ausstellen.

  • Zuständige Stelle

    Führerscheinstellen

  • Voraussetzungen

    Wie bei der Erteilung des Führerscheins.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit einer Meldebescheinigung)
    • Fahrerlaubnisbehörde vergewissert sich auf Kosten des Antragstellers durch die Einholung einer Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister und aus dem Fahreignungsregister, dass der Antragsteller die entsprechende Fahrerlaubnis besitzt ggf. biometrische Lichtbilder
    • nur bei Unkenntlichkeit: alte unkenntliche Fahrerlaubnis
    • nur bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte, wird zudem eine Übersetzung benötigt)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Gebühr : 8,70

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Ist Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden, so haben Sie den Verlust/Diebstahl unverzüglich anzuzeigen und sich ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen.

    Die Gültigkeit des Ersatzführerscheins ergibt sich aus der Dauer bis der neue Führerschein gefertigt und der Führerscheinstelle zugesandt wurde.

  • Bearbeitungsdauer

    Sofortige Ausstellung des Ersatzführerscheins

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Die Antragstellung erfolgt aufgrund der Unterschriftleistung persönlich. Zeitgleich erfolgt die Beantragung eines neuen Kartenführerscheins.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Einen vorläufigen internationalen Führerschein gibt es nicht.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ansprechpartner:    +49 261 129-4404

                                    +49 261 129-4436

Zuständige Abteilungen