Hausmüll Entsorgung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte). Regelungen zum jeweils geltenden Abfallentsorgungssystem und einzelnen Bestimmungen sind in den Satzungen festgeschrieben. Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (vorgeschriebene Größe der Mülltonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle, Tourenpläne der Schadstoffmobile), Hol- und Bringsysteme für verschiedene Abfälle (z. B. Grünschnitt, E-Schrott, Papier), Entsorgung von Bioabfällen, Sperrmüllentsorgung und die für die Entsorgung in der grauen Tonne zugelassenen Abfallarten.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Abfallgefäße gibt es in folgenden Größen:

    Graue Restmülltonne  :    60, 80, 120, 240, 770 Liter  

    Braune Biomülltonne :     120, 240 Liter 

    Blaue Papiermülltonne :   120, 240, 1100 Liter  

    Gelber Sack:                      Die gelben Säcke werden einmal jährlich an alle Haushalte verteilt.Sollten Sie darüber hinaus Gelbe Säcke benötigen erhalten Sie pro Selbstabholer-Haushalt eine Rolle Nachschub:
                                                 

                                                - Bürgeramt, Gymnasialstr. 4-8

                                                - Kommunaler Servicebetrieb Koblenz, Hans-Böckler-Str. 8

                                                - Wertstoffhof, Fritz-Ludwig-Str. 6   


    Aktuelle Abfuhrtermine
    www.servicebetrieb.koblenz.de 

    Schwerkraftschlösser gibt es für die Abfallgefäße 60 l - 240 l . Der Preis beträgt 40,00 Euro .

     

  • Rechtsgrundlage

    Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)