Problemabfall Entsorgung
Leistungsbeschreibung
Zu den "Problemabfällen" zählen Abfälle aus Haushaltungen, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltgefährdend sein können. Der Landesgesetzgeber rechnet sie zu den Sonderabfällen. Deshalb werden diese Abfälle getrennt vom sonstigen Hausmüll entsorgt. Beispiele: nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Energiesparlampen und vieles mehr.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) bieten stationäre oder mobile Sammelstellen („Schadstoffmobil“) an.Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzWeitere Informationen www.servicebetrieb.koblenz.de
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzWer darf Schadstoffe
anliefern?
Koblenzer Privathaushalte
kostenlos bei:
- haushaltsüblichen Stoffen
- in haushaltsüblichen Mengen
-Vorlage Personalausweis oder
Meldebescheinigung (Mieter) bzw.
Müllgebührenbescheid
(Hausbesitzer) ist nötig.
Koblenzer Gewerbebetriebe
- gegen Gebühr
- nur Kleinmengen
- Nur mit Voranmeldung,
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzBitte bringen Sie den Personalausweis oder den Reisepass mit einer Meldebescheinigung bzw. den Müllgebührenbescheid (Hauseigentümer) mit.
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage