Problemabfall Entsorgung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Zu den "Problemabfällen"  zählen Abfälle aus Haushaltungen, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltgefährdend sein können. Der Landesgesetzgeber rechnet sie zu den Sonderabfällen. Deshalb werden diese Abfälle getrennt vom sonstigen Hausmüll entsorgt. Beispiele: nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Energiesparlampen und vieles mehr.
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) bieten stationäre oder mobile Sammelstellen („Schadstoffmobil“) an.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Weitere Informationen www.servicebetrieb.koblenz.de 

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Wer darf Schadstoffe

    anliefern?

    Koblenzer Privathaushalte

    kostenlos bei:

    - haushaltsüblichen Stoffen

    - in haushaltsüblichen Mengen

    -Vorlage Personalausweis oder

    Meldebescheinigung (Mieter) bzw.

    Müllgebührenbescheid

    (Hausbesitzer) ist nötig.

    Koblenzer Gewerbebetriebe

    - gegen Gebühr

    - nur Kleinmengen

    - Nur mit Voranmeldung,

     

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Bitte bringen Sie den Personalausweis oder den Reisepass mit einer  Meldebescheinigung bzw. den Müllgebührenbescheid (Hauseigentümer) mit.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

  • Rechtsgrundlage