Straßenschäden/Gehwegschäden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Alle öffentlichen Verkehrsflächen, wie Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, Fußgängerzonen, Parkplätze etc. werden von uns baulich unterhalten.

    Dazu gehört die schnelle Beseitigung von kleinen Schäden wie auch die großflächige Instandsetzung von Fahrbahn- oder Gehwegoberflächen, der Austausch von Bordsteinen und Rinnen, die Reparatur von Straßenabläufen u.v.m.

    Ebenso unterhalten wir alle Einrichtungen, die fest mit der Straße verbunden sind. Dies sind z.B. Verkehrsschilder, Poller, Geländer, Schutzplanken u.v.m.

     

    Unsere Straßenkontrolleure gehen nach festen Plänen und vorgegebenen Intervallen alle öffentlichen Verkehrsflächen des Stadtgebietes ab und kontrollieren diese auf Schäden und Gefahrenstellen. Festgestellte Schäden und Gefahrenstellen werden dann je nach Wichtigkeit von unseren Straßenunterhaltungskolonnen oder aber durch Straßenbaufirmen behoben.


    Desweitern können Anträge auf Bordsteinabsenkung beantragt werden:

    Informationsblatt zur Anlage von Bordsteinabsenkungen

    Antrag auf Bordsteinabsenkung

     

     

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Es können nur komplette Hinweise bearbeitet werden. Hierzu benötigen die Bezirksingenieure

    - den Namen und die Telefonnummer des Meldenden
    - eine exakte Ortsangabe des Schadens
    - die Mitteilung, ob es sich um Fahrbahn, Gehweg- oder sonstige Störungen handelt.