Alters- und Ehejubiläen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Ministerpräsident ehrt Ehepaare:

    • zum 60-jährigen Ehejubiläum,
    • zum 65-jährigen Ehejubiläum,
    • zum 70-jährigen Ehejubiläum,
    • und zum 75-jährigen Ehejubiläum
    • sowie Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 100. und jedes weiteren Lebensjahres

    durch ein Glückwunschschreiben.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Ehejubiläen:  

    Gratulationsschreiben per Post ab dem 50. Hochzeitstag (Goldene Hochzeit),
    danach im 5-Jahres-Rhythmus (55 - Platinhochzeit, 60 - Diamanthochzeit, 65 - Eiserne Hochzeit, 70 - Gnadenhochzeit, 75 - Kronjuwelenhochzeit, 80 - Eichenhochzeit)
    Eine persönliche Gratulation durch OB, Bgm oder Dez. erfolgt nicht mehr. 

    Altersjubiläen: 

    Gratulationsschreiben per Post zum 80. und 90. Geburtstag 

    Gratulationsschreiben und persönliche Gratulation durch OB, Bgm oder Dez. ab dem 100. Geburtstag und danach zu jedem weiteren Geburtstag, wenn der Jubilar damit einverstanden ist. Dies wird im Vorfeld abgeklärt.
    Sollte der OB oder einer der Dezernenten einen solchen Termin nicht wahrnehmen können, erfolgt zumindest eine Zustellung durch einen Fahrer (Blumengruß).