Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
     

    Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

    Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.

    Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.

    Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Jede Wahl verkörpert ein Stückchen Demokratie. Möchten Sie dabei mitwirken und diese "hautnah" erleben? Dann können Sie sich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer melden. Die Anmeldung kann jederzeit, unabhängig davon, ob gerade eine Wahl ansteht, bei uns erfolgen.

    Vor der nächsten Wahl werden wir uns frühzeitig bei Ihnen melden und Ihnen Informationsmaterial übersenden. Über die jeweiligen Aufgaben können Sie sich hier informieren.


     


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

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Ansprechpartner:    +49 261 129 - 4636

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Email: wahlhelfer@stadt.koblenz.de

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Als Wahlhelfer kann man sich persönlich, telefonisch oder per Email als melden.

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Link online anmelden: Informationen und Anmeldung Wahlhelfende


 

Zuständige Abteilungen