Briefwahl beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Diese enthalten den Wahlschein.

    Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

    Falls Sie wegen einer Behinderung den vorgesehenen Wahlraum nicht nutzen können, können Sie ebenfalls einen Wahlschein beantragen.

    Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält man entweder,

     

    • durch einen formlosen schriftlichen Antrag,
    • durch Beantragung per Email,
    • durch entsprechendes Ankreuzen auf der Rückseite der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung oder
    • persönliche Beantragung im Briewahlbüro in der Stadtbibliothek im Forum Confluentes
    • oder durch Nutzung des Onlinewahlverfahrens. 

    In der Regel werden Briefwahlunterlagen frühestens ca. 4 - 5 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin ausgestellt und versendet bzw. im Briefwahlbüro persönlich übergeben. Dies hängt mit den Fristen zur Abgabe der Wahlvorschläge und deren Zulassung zusammen. Erst nach erfolgter Zulassung durch den jeweiligen Wahlausschuss können die hierzu benötigten Stimmzettel hergestellt werden.

  • Anträge / Formulare

    Formulare vorhanden: 
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: 
    Persönliches Erscheinen nötig:

    Online-Dienste vorhanden: teilweise

    Den Antrag für den Wahlschein stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss 

    • mindestens 16 Jahre alt sein und 
    • durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde.

    Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ansprechpartner:    +49 261 129-4674
                                 

Zuständige Abteilungen