Erweitertes Führungszeugnis

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein erweitertes Führungszeugnis wird z.B. benötigt für berufliche sowie ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowie Betreuung erwachsener Menschen mit Behinderung.

    Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten als:

    • Erzieherin oder Erzieher,
    • Lehrerin oder Lehrer,
    • Schulbusfahrerin oder Schulbusfahrer,
    • Bademeisterin oder Bademeister,
    • Sporttrainerin oder Sporttrainer.

    Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung einer neuen Arbeitnehmerin oder eines neuen Arbeitnehmers die Vorlage eines Führungszeugnisses. Demnach müssen Sie auf Verlangen ein „erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen, wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen oder Schwerstbehinderten arbeiten wollen. Das Führungszeugnis ist eine zu beantragende Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.
    Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerberinnen und Bewerbern in sensiblen Bereichen verhindern.

    Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Wichtig: 

    Bei der schriftlichen Beantragung eines Führungszeugnisses ist zu beachten, dass neben dem formlosen Antragsschreiben auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben ist. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt werden. 

    Bitte setzen Sie sich vor der schriftlichen Antragstellung - auch wegen der vorab notwendigen Gebührenbegleichung - mit uns in Verbindung!

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers beziehungsweise des Einrichtungsträgers auf Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses

    Hinweis: Die schriftliche Aufforderung sollte die Bestätigung, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen, enthalten.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Wichtig: 

    Bei der schriftlichen Beantragung eines Führungszeugnisses ist zu beachten, dass neben dem formlosen Antragsschreiben auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben ist. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt werden. 

    Bitte setzen Sie sich vor der schriftlichen Antragstellung - auch wegen der vorab notwendigen Gebührenbegleichung - mit uns in Verbindung!

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr beträgt 13,00 Euro. Dieser Betrag ist bei Antragstellung bei der örtlichen Meldebehörde zu entrichten. Das Bundesamt für Justiz kann im Falle von „Mittellosigkeit“ oder aus „sonstigen Billigkeitsgründen“ die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine.

  • Bearbeitungsdauer

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    Sie erhalten das Führungszeugnis in der Regel innerhalb von 8-14 Tagen. In Einzelfällen kann es bis zur Zusendung jedoch bis zu fünf Wochen dauern (insbesondere bei der Ausstellung eines europäischen Führungszeugnisses).

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

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    online Beantragung Führungszeugnis 

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationn zum Online-Verfahren finden Sie unter  Führungszeugnis Erteilung im Onlineverfahren .

    Behörden können Führungszeugnisse über bestimmte Personen erhalten, wenn sie diese zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen. Voraussetzung ist, dass die Aufforderung an die betroffene Person, ein Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder zuvor erfolglos geblieben ist. Die betroffene Person hat gegenüber der Behörde einen Anspruch auf Einsicht in das Führungszeugnis.