Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände
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Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzAnsprechpartner für die Unterhaltung der Sporthallen:Zentrales Gebäudemanagement
Sekretariat, Tel.: 129 6502 und 6503, Fax: 129 6500