Kommunale Sporthallen und Sportplätzen kostenfreie Nutzung erlauben für gemeinnützige Sportvereine und –verbände

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als Sportverein oder –verband eine nicht öffentlich zugängliche Sportstätte für ihren Übungs- und Wettkampfbetrieb  nutzen möchten, benötigen Sie einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
    Ansprechpartner für die Unterhaltung der Sporthallen:
    Zentrales Gebäudemanagement
    Sekretariat, Tel.: 129 6502 und 6503, Fax: 129 6500