Zweitschrift Gewerbeanmeldung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ausstellung einer Zweitschrift für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
    Eine Zweitschrift der Gewerbe-Meldung kann jederzeit durch Sie beantragt werden.
     
    Sollte Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, ist eine schriftliche Beantragung erforderlich. Denken Sie jedoch daran, die erforderlichen Unterlagen in Kopie beizufügen. Sofern Sie wünschen, dass eine Person Ihres Vertrauens eine Zweitschrift der Gewerbe-Meldung für Sie beantragt, ist eine Vollmacht und eine Kopie Ihres Ausweises zwingend erforderlich.
     
    Bei einer schriftlichen Beantragung der Zweitschrift senden Sie bitte Ihre Unterlagen an folgende Adresse:
     
    Stadtverwaltung Koblenz
    Ordnungsamt
    -Gewerberegister-
    Ludwig-Erhard-Straße 2
    56073 Koblenz
  • Zuständige Stelle

    Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Daneben bieten die 28 IHK/HWK Starterzentren in Rheinland-Pfalz Existenzgründern die Möglichkeit an, ihr Gewerbe dort anzumelden.

    Gewerbetreibende können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz

    EAP-Portal zur Ermittlung der zuständigen EAP-Stelle

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Verrechnungsscheck oder Überweisungsbeleg (bei schriftlicher Beantragung)
    • ggf. Vollmacht (bei Beantragung duch eine Person Ihres Vertrauens)
    Das Ausstellen einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis). 

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    15,00 Euro

     

    Bei einer Überweisung verwenden Sie bitte folgende Kontodaten:
    Sparkasse Koblenz
    Verwendungszweck: Gewerbeanmeldung Zweitschrift, Name .
    IBAN: DE 40 5705 0120 0000 0002 40
    BIC: MALADE51KOB

  • Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Vorsprache: sofort

    Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Ansprechpartner:    +49 261 129-4456

Zuständige Abteilungen