Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Leistungsbeschreibung
Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.
Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzAusnahmegenehmigungen für Werkstattwagen, Soziale Dienste
Prüfung, ob Firma Anspruch auf Genehmigung hat, Beratung – Aufklärung über die Bedeutung und Nutzung der Genehmigungen
Voraussetzungen
Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzGewerbeanmeldung, Zulassungsbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
- Ausnahmegenehmigung: 10,20 € bis 767,00 €
- Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzAusweisen für Handwerker und soziale Dienste:
1/2 Jahr - 60,00 Euro
1 Jahr - 120,00 EuroWelche Fristen muss ich beachten?
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Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.
Rechtsgrundlage
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung