Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern
Leistungsbeschreibung
Die Aufnahme einer Tätigkeit zur Prostitution ist nur erlaubt, wenn diese Tätigkeit angemeldet wurde. Die Gültigkeit der Anmeldebescheinigung ist zeitlich begrenzt. Für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung für ein Jahr, für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre. Eine Fortführung der Prostitutionstätigkeit ist danach nur erlaubt, wenn Sie die Anmeldung zeitlich verlängern.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzWenn die Tätigkeit fortgesetzt werden soll, muss eine Verlängerung beantragt werden. Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre, für Personen unter 21 Jahren für 1 Jahr. Für eine Verlängerung der Anmeldung benötigen Prostituierte ab 21 Jahren einmal jährlich eine gesundheitliche Beratung. Prostituierte unter 21 Jahren müssen sich mindestens alle 6 Monate gesundheitlich beraten lassen.
Falls Sie Ihre Tätigkeit außerhalb der Stadt Koblenz aufnehmen, sollten Sie sich vor Ort in dem jeweiligen Land oder der Kommune über die Zuständigkeiten informieren.Verfahrensablauf
Persönliche Vorstellung und Anmeldung in der zuständigen Behörde. Es folgt ein persönliches Beratungsgespräch. Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen wird Ihnen eine neue Anmeldebescheinigung ausgestellt.
Zuständige Stelle
Die Verwaltungen der kreisfreien Städte bzw. der Landkreise, in denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Voraussetzungen
Fortführung der Tätigkeit als Prostituierte nach Ablauf der Gültigkeit einer bereits vorhandenen Anmeldebescheinigung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nachweis der erfolgten gesundheitlichen Beratung (maximal 3 Monate alt)
Welche Gebühren fallen an?
Die Grundlage zur Erhebung von Gebühren für die Behörden bildet die zuständige Gebührenverordnung. Es können zusätzlich Kosten für die Sprachmittlung anfallen, wenn das Beratungsgespräch nicht auf Deutsch geführt werden kann.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzVerlängerung der Anmeldebescheinigung: 15,00€
Ausstellung einer Aliasbescheinigung: 10,00€Welche Fristen muss ich beachten?
Die Verlängerung der einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter muss vor Ablauf der Gültigkeit der vorhandenen Anmeldebescheinigung erfolgen.
Bearbeitungsdauer
ca. 5 Werktage
Frist: 5 Werktage
Frist: 5 Werktage
Frist: 5 Werktage
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage.
Anträge / Formulare
Vor Ort bei den zuständigen Behörden.
Was sollte ich noch wissen?
Auf Wunsch kann zusätzlich auch eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (sog. Aliasname) ausgestellt werden. Die Anmeldebescheinigung (wahlweise die Aliasbescheinigung) muss bei der Tätigkeit als Prostituierte mitgeführt werden. Personen aus Ländern außerhalb der EU müssen regelmäßig auch einen Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit („Arbeitserlaubnis“) vorlegen.
Das Beratungsgespräch kann vielfach auch in Ihrer Muttersprache durchgeführt werden. Sie können auch einen Sprachmittler selbst mitbringen.
Unterstützende Institutionen
Beratungsstellen z.B. pro familia, Caritas, Luna Lu, Roxanne