Anmeldung von Prostitutionstätigkeit verlängern
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Leistungsbeschreibung
Die Aufnahme einer Tätigkeit zur Prostitution ist nur erlaubt, wenn diese Tätigkeit angemeldet wurde. Die Gültigkeit der Anmeldebescheinigung ist zeitlich begrenzt. Für anmeldepflichtige Personen unter 21 Jahren gilt die Anmeldebescheinigung für ein Jahr, für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre. Eine Fortführung der Prostitutionstätigkeit ist danach nur erlaubt, wenn Sie die Anmeldung zeitlich verlängern.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzWenn die Tätigkeit fortgesetzt werden soll, muss eine Verlängerung beantragt werden. Die Anmeldebescheinigung gilt für anmeldepflichtige Personen ab 21 Jahren für zwei Jahre, für Personen unter 21 Jahren für 1 Jahr. Für eine Verlängerung der Anmeldung benötigen Prostituierte ab 21 Jahren einmal jährlich eine gesundheitliche Beratung. Prostituierte unter 21 Jahren müssen sich mindestens alle 6 Monate gesundheitlich beraten lassen.
Falls Sie Ihre Tätigkeit außerhalb der Stadt Koblenz aufnehmen, sollten Sie sich vor Ort in dem jeweiligen Land oder der Kommune über die Zuständigkeiten informieren.Verfahrensablauf
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Unterstützende Institutionen
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
Ansprechpartner: +49 261 129-4453