Wohnsitz abmelden der Nebenwohnung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzNach den neuesten Gesetzesänderungen darf die Abmeldung der Nebenwohnung wieder offiziell bei der Meldebehörde der Nebenwohnung erfolgen.
Sie darf aber auch weiterhin bei der Meldebehörde der zukünftigen Alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung erfolgen.Beispiel: eine Nebenwohnung in Koblenz darf wieder bei der Meldebehörde Koblenz abgemeldet werden.Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Abmeldung der Nebenwohnung kann bei der Nebenwohnsitzgemeinde oder auch bei der Gemeinde, wo der Hauptwohnsitz liegt, erfolgen.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und/oder Reisepass)
Bei der Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland, ohne dass eine neue Wohnung im Inland bezogen wird, kann die Meldebehörde in Zweifelsfällen eine Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug verlangen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Rechtsgrundlage