Kleingarten pachten

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein Kleingarten ist ein Garten, der Ihnen zur nichterwerbsmäßigen, gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient. Ein Kleingarten liegt in einer Anlage, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind. Ausgenommen sind hier   Eigentümer-, Arbeitnehmer- und Wohnungsgärten oder Grabland.

    Für die Pacht eines Kleingartens gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese regeln, dass Sie als Pächter den Garten bewirtschaften und die Erträge behalten können. Hierfür bezahlen Sie eine vereinbarte Pacht an den Verpächter. Innerhalb der Kleingartenanlage regelt eine Vereinssatzung der verwaltende Kleingartenorganisation bzw. der Kleingartenverein unter anderem die Rechte und Pflichten der Mitglieder. 

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesverband Rheinland-Pfalz der Kleingärtner e.V.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Zur Zeit werden keine neuen Anfragen in die Warteliste eingetragen, da die momentane Wartezeit 10 Jahre und mehr beträgt.

     

    Schrebergärten vergibt die Stadt Kobklenz in den Stadtteilen:

    • Metternich
    • Neuendorf
    • Horchheim
    • Moselweiß

    - Bewerbungen werden telefonisch,schriftlich oder per Mail entgegengenommen

    - entschieden wird nach der Reihenfolge des Einganges ( ggf. individuelle Entscheidungen bei besonderen Lebenslagen, Schwerbehinderung etc.)

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    - Kosten müssen erfragt werden