Abfallgebühr zahlen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Die Abfallentsorgungsgebühr wird entsprechend Anzahl, Größe und Leerungshäufigkeit der durch den Kommunalen Servicebetrieb Koblenz auf einem Grundstück aufgestellten Abfallgefäße berechnet. Gebührenschuldner ist/sind grundsätzlich der/die Grundstückseigentümer. Die Festsetzung der Gebühr durch das Kämmerei- und Steueramt erfolgt im Namen und im Auftrag des Kommunalen Servicebetriebes Koblenz.

    Widerspruch gegen die Festsetzung
    Soweit der Gebührenschuldner mit der Festsetzung der Gebühr nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides beim Kämmerei und Steueramt schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Alternativ kann der Widerspruch auch bei dem bei der Stadtverwaltung Koblenz gebildeten Stadtrechtsausschuss, 56068 Koblenz, Rathaus, Willi-Hörter-Platz 1, eingelegt werden. Die Einlegung des Widerspruches per E-Mail ist unzulässig.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Die Zahlungstermine werden im Abgabenbescheid angegeben.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Weiterführende Informationen zum Thema „Abfall“ erhalten Sie auf der Internetseite der NABU –Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Stadtteile

Telefon

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