Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können als sonstiger Familienangehöriger eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten, wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist.

    Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und wird in der Regel für mindestens ein Jahr erteilt. Sie können die Aufenthaltserlaubnis auf Antrag verlängern lassen.


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Stv. Sachgebietsleiter

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben B-D

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46 23

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Ak-Al, E-K

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46 61

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Ak-Al, E-K

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46 59

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Am-Az, L-R

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46 60

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Am-Az, L-R

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46 60

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Aa-Aj, S-Z

46 71

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