Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

  • Rechtsgrundlage

  • Bemerkungen

    Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG wird nur in folgenden Fällen ungültig:

    • Sie erhalten in einem anderen EU-Mitgliedstaat das Recht auf langfristigen Aufenthalt.
    • Sie leben sechs Jahre lang außerhalb Deutschlands oder ein Jahr lang außerhalb der EU.
    • Sie haben die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erhalten.
    • Sie werden ausgewiesen oder bekommen eine Abschiebeandrohung einer obersten Landesbehörde

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Sachgebiet Aufenthalt/Visa

Telefon

Raum

Sachgebietsleitung

Buchstaben: Am-Az, B-D

0261 129-4623

5

Buchstaben: Alk-Alz, E-K

0261 129-4659

4

Buchstaben: Alk-Alz, E-K

0261 129-4661

4

Buchstaben: Ala-Alj, L-R

0261 129-4660

3

Buchstaben: Aa-Ak, S-Z

0261 129-4671

2



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