Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen
Leistungsbeschreibung
Als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren einen unbefristeten Aufenthaltstitel (sogenannte Niederlassungserlaubnis) erhalten.
Wenn Sie vor Vollendung des 18. Lebensjahres nach Deutschland eingereist sind, informieren Sie sich bitte auch die Niederlassungserlaubnis für minderjährige Kinder und junge Erwachsene, für deren Erhalt geringere Voraussetzungen zu erfüllen sind (siehe Leistung „Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder“).
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigter, anerkannter Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder Resettlement-Flüchtling sind, können Sie eine Niederlassungserlaubnis unter erleichterten Bedingungen erhalten (siehe Leistung „Niederlassungserlaubnis Erteilung für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis als anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge“).
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Rechtsgrundlage
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Zuständigkeiten/ Sachgebiet | Telefon |
Stv. Sachgebietsleiter allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben B-D . | 46 23 |
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Ak-Al, E-K . | 46 61 |
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Ak-Al, E-K . | 46 59 |
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Am-Az, L-R . | 46 60 |
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Am-Az, L-R . | 46 60 |
allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Aa-Aj, S-Z | 46 71 |