Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug zu Ausländern
Leistungsbeschreibung
Kinder und Ehemänner oder Ehefrauen von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Mit dieser dürfen Sie
- nach Deutschland nachziehen und
- sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Dasselbe gilt für folgende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften:
- "eingetragene Lebenspartnerschaften " im Sinne des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes
- nach ausländischem Recht staatlich anerkannte Lebenspartnerschaften, die der deutschen "eingetragenen Lebenspartnerschaft" im Wesentlichen entsprechen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzFür die erstmalige Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis wird folgendes benötigt:
- Passkopie
- Foto des Einreisestempels
- Sprachzertifikat (sofern vorhanden bzw. notwendig)
- Eheurkunde
- Arbeitsvertrag (vollständig, alle Seiten) und letzte 3 Lohnabrechnungen der Referenzperson
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag (vollständig, alle Seiten)
Für die Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis wird folgendes benötigt:
- Passkopie
- Nachweis über begonnenen oder absolvierten Integrationskurs
- Arbeitsvertrag (vollständig, alle Seiten) und letzte 3 Lohnabrechnungen der Referenzperson und der nachzugsberechtigten Person
- Krankenversicherungsnachweis
- Mietvertrag (vollständig, alle Seiten)
Bei Nachzug von Kindern wird folgendes benötigt:
- Passkopie
- Geburtsurkunde
- Krankenversicherungsnachweis
- Schulbescheinigung
- Arbeitsvertrag und letzte 3 Lohnabrechnung von beiden Elternteilen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz- Erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis : 100,-€
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,-€
Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Bearbeitungsdauer ab erster Kontaktaufnahme beträgt bis zu drei Monate.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz