Aufenthaltserlaubnis erteilen für den Familiennachzug zu Ausländern

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Kinder und Ehemänner oder Ehefrauen von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Mit dieser dürfen Sie

    • nach Deutschland nachziehen und
    • sind zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.

    Dasselbe gilt für folgende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften:

    • "eingetragene Lebenspartnerschaften " im Sinne des deutschen Lebenspartnerschaftsgesetzes
    • nach ausländischem Recht staatlich anerkannte Lebenspartnerschaften, die der deutschen "eingetragenen Lebenspartnerschaft" im Wesentlichen entsprechen
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Für die erstmalige Erteilung dieser Aufenthaltserlaubnis wird folgendes benötigt:

    • Passkopie
    • Foto des Einreisestempels
    • Sprachzertifikat (sofern vorhanden bzw. notwendig)
    • Eheurkunde
    • Arbeitsvertrag (vollständig, alle Seiten) und letzte 3 Lohnabrechnungen der Referenzperson
    • Krankenversicherungsnachweis 
    • Mietvertrag (vollständig, alle Seiten)

    Für die Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnis wird folgendes benötigt:

    • Passkopie
    • Nachweis über begonnenen oder absolvierten Integrationskurs
    • Arbeitsvertrag (vollständig, alle Seiten) und letzte 3 Lohnabrechnungen der Referenzperson und der nachzugsberechtigten Person
    • Krankenversicherungsnachweis 
    • Mietvertrag (vollständig, alle Seiten)

    Bei Nachzug von Kindern wird folgendes benötigt:

    • Passkopie
    • Geburtsurkunde
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Schulbescheinigung
    • Arbeitsvertrag und letzte 3 Lohnabrechnung von beiden Elternteilen
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz
    • Erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis : 100,-€
    • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,-€

    Hinweis: Nur in Ausnahmefällen können Sie von den Gebühren befreit werden.


  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Die Bearbeitungsdauer ab erster Kontaktaufnahme beträgt bis zu drei Monate. 

  • Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Aufenthaltsgesetz(AufenthG) 


An wen muss ich mich wenden?

Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft.

Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.

Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

Zuständigkeiten/ Sachgebiet

Telefon



Stv. Sachgebietsleiter

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben B-D

46 23

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Ak-Al, E-K

46 61

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Ak-Al, E-K

46 59

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Am-Az, L-R

46 60

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Am-Az, L-R

46 60

allgemeines Aufenthaltsrecht, Buchstaben Aa-Aj, S-Z

46 71

Zuständige Abteilungen