Aufenthaltserlaubnis erteilen zum Zweck der Ausbildung
Leistungsbeschreibung
Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten können eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken erhalten, wenn die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz- Passkopie
- Krankenversicherungsnachweis
- Ausbildungsvertrag
- ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Mietvertrag (alle Seiten, vollständig)
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz- erstmalige Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: 100,-€
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93,-€
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Stadt KoblenzDie Bearbeitungsdauer kann von der ersten Kontaktaufnahme bis zu 3 Monate andauern
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz