Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfeleistung erhalten Sie in der Regel, wenn Sie hilfebedürftig und:

    • weder Grundsicherung für Arbeitsuchende,
    • noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.

    Kinder unter 15 Jahren erhalten Sozialhilfe, wenn sie:

    • zusammen mit Personen leben, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten (in der Regel mit den Eltern) und
    • ihren Lebensunterhalt trotz Unterhaltsansprüchen nicht sicherstellen können.

    Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen: 

    • den pauschalierten Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts, zum Beispiel für Ernährung, Kleidung oder Körperpflege. Für jedes Familienmitglied wird ein eigener Regelsatz festgesetzt.
    • Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche, zum Beispiel für:
      • Klassenfahrten,
      • persönlichen Schulbedarf,
      • Schülerfahrkarten,
      • ergänzende Lernförderung,
      • Mittagessen in Schulen oder
      • Vereinsbeträge, Musikunterricht und ähnliches.
    • Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
    • In Ausnahmefällen Übernahme von Schulden zur:
      • Vermeidung von Wohnungslosigkeit,
      • Sicherung Ihrer Unterkunft oder
      • zur Behebung einer vergleichbaren Notlage, zum Beispiel Schulden beim Energieversorger.
    • Bedarfe für Beiträge Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung und unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Altersvorsorge.

    Zusätzlich zu Ihrem Regelsatz können Sie Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt erhalten. Diese Mehrbedarfe können Sie beantragen, wenn Sie:

    • die Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" erfüllen und nach dem Rentenrecht nicht erwerbsfähig sind, 
    • werdende Mutter ab der 13. Schwangerschaftswoche sind, 
    • alleinerziehend sind, 
    • das 15. Lebensjahr vollendet haben, behindert sind und Hilfen für eine angemessene Schul- oder Ausbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe erhalten,
    • wegen einer medizinischen Erkrankung auf eine spezielle Ernährungsweise angewiesen sind, die zu höheren Kosten als eine "normale" Ernährung führt,
    • das Warmwasser nicht durch eine zentrale Heizungsanlage, sondern dezentral erzeugen (zum Beispiel Boiler) oder
    • Sie Schülerin oder Schüler sind und aufgrund der jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen oder schulischen Vorgaben Aufwendungen zur Anschaffung oder Ausleihe von Schulbüchern oder gleichstehenden Arbeitsheften haben.  

    Wenn Sie nicht allein leben, bezieht das Sozialamt das gesamte Familieneinkommen mit ein, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln. Dazu werden die Einkünfte aller in einer Wohnung zusammenlebenden Familienmitglieder berücksichtigt, also zum Beispiel:

    • Erwerbseinkommen,
    • Unterhaltsleistungen und
    • Renteneinkünfte.

    Das für Minderjährige gezahlte Kindergeld sowie eventuelle Unterhaltszahlungen für ein Kind werden diesem Kind zugerechnet, um dessen Bedarfe zu decken.

    Bestimmte Vermögenswerte gelten als nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen, zum Beispiel:

    • kleinere Barbeträge (Geldvermögen je Erwachsenem: 10.000 EUR) oder
    • ein angemessenes Hausgrundstück.

    Bis auf wenige Ausnahmefälle, erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträumen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Erforderliche Unterlagen:


    Erstantrag

    • vollständig ausgefüllter Antrag nebst Anlagen (Erklärungen des Hilfeempfängers, Unterhaltsfragebogen, Vermögenserklärung, Kfz-Fragebogen)
    • Ausweise aller im Haushalt lebenden Personen (bei Ausländern mit aktuellem Aufenthaltstitel); bei Kindern Geburtsurkunden
    • Nachweise über Familienstand (z.B. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde Ehepartner)
    • ggf. Bestellungsurkunde Betreuer
    • Nachweis über Erwerbsunfähigkeit sowie deren Dauer
    • Anerkennung als Vertriebener oder Spätaussiedler
    • Nachweis über die bisherige Lebensgrundlage (z.B. Einstellungsbescheid ALGII, Einkommensnachweis mit Kündigungsschreiben, Wegfall Unterhalt)
    • vollständiger Rentenerstbescheid inkl. Versicherungsverlauf sowie Nachweis über aktuelle Rentenhöhe (letzte Rentenanpassung)
    • Krankenversicherungsnachweise
    • Schwerbehindertenausweis
    • ggf. Kindergeldbescheid bzw. Ablehnung
    • Mietvertrag (bei Untermiete auch Mietvertrag des Hauptmieters)
    • aktuelle Mietbescheinigung
    • bei Wohneigentum Kaufvertrag, ggf. Finanzierungsnachweise, Grundbuchauszug, Nachweise über alle mit dem Wohneigentum verbundenen notwendigen Ausgaben, ggf. Bescheid Lastenzuschuss
    • Nachweis über Heizkostenabschlag
    • letzte Nebenkostenabrechnung oder Nachweis über pauschale Abgeltung
    • letzte Heizkostenabrechnung oder Nachweis über pauschale Abgeltung
    • vollständige Kontoauszüge der letzten 6 Monate aller Personen der Bedarfsgemeinschaft
    • Einkommensnachweise
    • Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher, Bausparvertrag, Kfz-Schein, Bestattungsvorsorgeverträge, Lebensversicherungen, Wohnrechte, …)


    Folgeantrag

    • Vollständig ausgefüllter Folgeantrag nebst Anlagen (Unterhaltsfragebogen, Vermögenserklärung, KfzFragebogen)
    • bei HLU Nachweis über weiter vorliegende Erwerbsunfähigkeit
    • aktuelle Mietbescheinigung
    • aktuelle Nachweise zu allen Einkommen der Bedarfsgemeinschaft (auch ALG II-Bescheide von Partnern)
    • aktuelle Nachweise über das Vermögen
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate aller Personen der Bedarfsgemeinschaft
    • letzte Nebenkostenabrechnung sowie letzte Heizkostenabrechnung, sofern nicht pauschale Zahlungen erfolgen oder bereits unterjähig vorgelegt
  • Anträge / Formulare

    Formulare: erhalten Sie bei Ihrem Sozialamt

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Spezielle Hinweise für - Stadt Koblenz

    Erklärung des Leistungsempfängers.pdf

    Sozialhilfe_Antrag_032006.pdf

    Folgeantrag.pdf

    KFZ-Fragebogen.pdf

    Mietbescheinigung 1-2015.pdf

    Unterhaltspflichtige.pdf

    Vermögenserklärung.pdf

    Einverständniserklärung Datenschutz Sozialamt.pdf